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Der Bundestag hat eine Regelung zum Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten verabschiedet. Das Gesetz soll Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA regeln. Die als Grundlage dienende DSA-Verordnung regelt Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene. Der Gesetzentwurf der Regierung konkretisiert wiederum Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.
Zwei Wochen nach dem Ablauf der Umsetzungsfrist für das Gesetz über digitale Märkte (DMA) hat die Europäische Kommission erste Untersuchungen wegen Nichteinhaltung eingeleitet. Betroffen sind die Gatekeeper Alphabet, Apple und Meta. Konkret geht es um Alphabets Regeln zur Lenkung in Google Play und zur Selbstreferenzierung in der Google-Suche, Apples Regeln zur Lenkung im App Store und zur Auswahl von Browsern und zur Änderung von Standardeinstellungen sowie Metas "Bezahl- oder Zustimmungsmodell".
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