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OLG Frankfurt a.M. v. 15.9.2026 - 9 U 76/25
Ist die abschließende Schaltfläche beim Online-Kauf eines Elektroautos entgegen dem Gesetzeswortlaut allein mit "bestellen" statt mit "zahlungspflichtig bestellen" bezeichnet, so kann sich der Käufer nicht mit Erfolg auf die unvollständige Beschriftung berufen, wenn der Online-Bestellvorgang im Übrigen transparent und ersichtlich auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Kaufvertrags gerichtet war.
LG Frankfurt a.M. v. 16.9.2026 - 2-06 O 234/25
Werden das Logo eines Unternehmens und Bilder seines bekannten Gründers auf Instagram oder Facebook von unbekannten Dritten in betrügerischer Absicht für Werbung genutzt, haftet Meta u.a. auf Unterlassung und Schadensersatz.
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