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Amblatt der EU, Reihe L v. 24.7.2026, 1-41
Am 24.7.2026 ist die Verordnung (EU) 2026/1744 zur Änderung der KI-VO zur Vereinfachung der Umsetzung harmonisierter Vorschriften für KI (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI) im Amtsblatt der EU eingetragen und drei Tage später in Kraft getreten. Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI führt zum einen neue verbotene Praktiken in Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 lit. ba) und lit. bb) KI-VO und diverse andere neue Vorschriften in die KI-VO ein. Zum anderen verändert die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI die gestaffelte Geltung der KI-VO:
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) sieht grundlegende Bündelungs- und Vereinfachungsmöglichkeiten im deutschen Datenrecht - also den Rechtsrahmen für maschinenlesbar codierte Informationen. Damit sind insbesondere die Vorgaben des Datenschutzes und der Datenwirtschaft gemeint. In einem am 20.7.2026 veröffentlichten Gutachten im Auftrag des NKR wird empfohlen, datenrechtliche Vorgaben stärker zu bündeln, Bürokratie abzubauen und den Vollzug deutlich praxistauglicher zu gestalten. Ziel ist es, den Zugang zu und die Nutzung von Daten zu erleichtern, ohne hohe Datenschutzstandards infrage zu stellen.
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