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OLG Celle v. 21.8.2025 - 5 U 271/23
Die fristlose Kündigung eines Nutzerkontos in einem sozialen Netzwerk, die darauf gestützt wird, dass der Nutzer bereits in der Vergangenheit Beiträge gepostet habe, die gegen die Gemeinschaftsstandards der Beklagten verstoßen hätten, setzt im Regelfall voraus, dass ihm im Rahmen dieser früheren Vorfälle von Seiten der Beklagten erläutert worden ist, aus welchen Gründen die Beklagte meint, dass die jeweiligen Posts gegen ihre Gemeinschaftsstandards verstoßen.
EuGH, C-474/24: Schlussanträge des Generalanwalts vom 25.9.2025
Die Veröffentlichung des Namens jedes Berufssportlers, der gegen Anti-Doping-Regeln verstoßen hat, im Internet verstößt gegen das Unionsrecht. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es, die besonderen Umstände jedes Einzelfalls zu berücksichtigen.
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