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OLG Frankfurt a.M. v. 26.6.2025 - 16 U 58/24
Wird ein Nutzerkonto auf der Plattform "Facebook" nach den Gesamtumständen ausschließlich dazu eingerichtet und genutzt, rechtsverletzende Äußerungen über eine Person zu posten, besteht nicht nur ein Anspruch auf Löschung der Äußerungen, sondern auch auf Löschung des Kontos.
OLG Nürnberg v. 11.6.2025, 3 U 383/25
Für die für einzelne Ansprüche Betroffener geltende Darlegungs- und Beweislast gilt das nationale Recht. Danach obliegt es den Betroffenen selbst, ihre Interessen, die im Rahmen der nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO vorzunehmenden, konkreten Interessenabwägung zu berücksichtigen sind, darzulegen. Die DSGVO sieht - anders als § 35 BDSG a.F. - keine Fristen für die Speicherdauer vor.
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