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BVerfG v. 14.10.2026 - 2 BvE 5/26
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie muss ein am auf dem Instagram-Profil des BMWE veröffentlichtes Reel bis zu einer Entscheidung über das Organstreitverfahren in der Hauptsache, längstens für die Dauer von sechs Monaten, entfernen. Im Rahmen der durchzuführenden Folgenabwägung überwiegen die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe.
Die Bundesregierung hat am 14.10.2026 die vom BMBFSFJ vorgelegten Eckpunkte zum Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Damit beginnt nach Abschluss der Arbeit der Expertenkommission die konkrete Umsetzung erster Maßnahmen. Die 56 Handlungsempfehlungen der Kommission bilden dafür eine zentrale Grundlage.
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