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AKEUR
Zu diesem Thema lädt der Arbeitskreis EDV und Recht Köln e.V. am Mittwoch, 20.5.2026 von 18:00 Uhr - 20:00 Uhr herzlich zu folgender Veranstaltung ein ins Hotel Pullman (Helenenstr. 14, 50667 Köln) bzw. zur Online-Teilnahme:
VG Düsseldorf v. 29.4.2026 - 27 K 3964/22 u.a.
Die Landesanstalt für Medien NRW darf einen Zugangsanbieter zum Internet (Access-Provider) nicht zwingen, die Internetseite eines in Zypern ansässigen Anbieters von pornografischen Inhalten zu sperren. Der Anbieter des pornografischen Internetangebotes kann hingegen nicht verlangen, dass die gegen ihn gerichtete Verfügung, mit der ihm die Verbreitung der pornografischen und jugendgefährdenden Inhalte untersagt wurde, nachträglich aufgehoben wird.
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