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OLG Frankfurt a.M. v. 31.8.2026 - 16 W 40/26
Portalbetreiber müssen nach einem konkreten Hinweis offensichtlich rechtswidrige Inhalte - hier Unternehmensbewertung - löschen. Erlangt der Portalbetreiber nach einem solchen Hinweis von dem angehörten Bewerter Unterlagen, die der Rechtswidrigkeit entgegenstehen, sind diese - ggf. anonymisiert - dem Betroffenen zugänglich zu machen, da er andernfalls die behauptete Rechtsverletzung nicht konkret darlegen kann. Übermittelt der Portalbetreiber die Informationen nicht an den Betroffenen, kann er als sog. mittelbarer Störer haften.
BGH v. 30.7.2026 - I ZB 85/25
Ist wegen einer technischen Störung die Übermittlung eines elektronischen Dokuments nicht möglich und ist dem Rechtsanwalt die gem. § 130d Satz 2 ZPO mögliche Ersatzeinreichung per Fax oder Computerfax nicht zumutbar, weil er diese Übermittlungswege nicht mehr zum Versand von Schriftsätzen nutzt und mit ihrer Nutzung nicht vertraut ist, so steht die Unwirksamkeit einer gleichwohl vorgenommenen Übermittlung per Computerfax der Gewährung der Wiedereinsetzung nicht entgegen.
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