AKEUR

Digitale Beweisführung auf dem Prüfstand – Signaturen, Blockchain und Lesebestätigungen im Zivilprozess

Zu diesem Thema lädt der Arbeitskreis EDV und Recht Köln e.V. am Mittwoch, 1.10.2025 von 18:00 Uhr - 20:00 Uhr herzlich zu folgender Veranstaltung ein ins STADTHOTEL am Römerturm (Sankt-Apern-Straße 32, 50667 Köln) bzw. zur Online-Teilnahme:

Inhalte:

Die Nachweisbarkeit rechtsgeschäftlicher Erklärungen und sogenannter geschäftsähnlicher Handlungen, die auf digitalem Weg erfolgen, kann im Konfliktfall Sprengwirkung entfalten. Die fortschreitende digitale Transformation von Kommunikation im B2B- und B2C-Bereich erfordert, dass zunehmend elektronische Erklärungen übermittelt werden. Deren Inhalt, Urheberschaft und Zugang müssen im Rechtsstreit bewiesen werden. Hierbei bestimmen heute gängige Technologien die Beweisfragen im Zivilprozess:

  • Digitale Signaturen
  • Nutzeraccounts auf Plattformen
  • E-Mail-Versand mit Lesebestätigung

Auch die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und die Blockchain als ihr prominentestes Beispiel steht auf dem Prüfstand. Sie muss zeigen, dass sie die Versprechen von Überprüfbarkeit und Nachweisbarkeit tatsächlich halten kann.

Aus rechtlicher und informationstechnischer Perspektive präsentieren die Referenten ausgewählte Hürden, Fallstricke und Best-Practice-Ansätze. Ein Beitrag zur Schaffung von Sicherheit in einer weiterhin vorherrschenden (Rechts-)Unsicherheit.
 
Referenten:

Dipl.-Jur. Marc A. Ostoja-Starzewski ist Rechtsanwalt in Frankfurt a. M. mit Tätigkeitsschwerpunkten in den Bereichen IT-Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, sowie Rechtsnachfolgeplanung und -gestaltung für Unternehmen und natürliche Personen. Er forscht zudem am Institut für Rechtsinformatik, Universität des Saarlandes, zum industriellen Einsatz von Smart Contracts, Blockchain-Technologie, sowie zu Cryptoassets.
 
Dipl.-Ing. Wiegand Liesegang ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für IT-Systeme und Anwendungen sowie Partner der Sachverständigen-Sozietät Streitz Liesegang Wagenpfeil & Partner. Mit über drei Jahrzehnten Erfahrung als Sachverständiger und technischer Berater für Gerichte und Unternehmen liegt sein Schwerpunkt auf der forensischen Analyse von IT-Systemen und IT-Projekten zur Klärung komplexer Beweisfragen. In seiner Tätigkeit verbindet er technische Präzision mit einem ausgeprägten Verständnis für die rechtlichen Anforderungen an Beweisführung und Dokumentation im Zivilprozess.
 
Anmeldung & weitere Infos unter https://www.akeur.de erfolgen.

Es werden Fortbildungsbescheinigungen nach §15 FAO ausgestellt.

Wir würden uns freuen, Sie auf der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wiegand Liesegang, 1. Vorsitzender
Arbeitskreis EDV und Recht Köln e.V.

Arbeitskreis EDV und Recht Köln e.V.
c/o WERNER Rechtsanwälte Informatiker
Oppenheimstr. 16
50668 Köln

Telefon: +49 221 / 97 31 430
E-Mail: info@akeur.de
Internet: www.akeur.de

Vereinsregister Amtsgericht Köln 43, Registernummer VR 10264
Vertretungsberechtigt: Wiegand Liesegang, Martin Wundram (Stellvertreter)

 

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.08.2025 13:30

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