Nachrichtenübersicht IT-Verträge und Haftungsrecht

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Am 28.03.2023 hat der Bundesrat eine Stellungnahme der Europäischen Kommission zu seinem Beschluss erhalten.

Am 8.12.2023 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine politische Einigung über den AI Act (KI-Gesetz) erzielt. Die Europäische Kommission begrüßte die Einigung, sodass die Trilog-Verhandlungen abgeschlossen sind. Die Verordnung muss von beiden Organen (Parlament und Rat) noch förmlich verabschiedet werden und soll voraussichtlich im Laufe des Frühjahrs 2024 in Kraft treten. Zur Anwendung kommen werden die meisten Regelungen zwei Jahre nach dem Inkrafttreten, während Verbote bereits nach sechs Monaten und die Regelungen zu Transparenz und Governance nach zwölf Monaten Anwendung finden sollen.

Am 26.6.2018 hat der EU-Rat die aktualisierten Vorschriften zur Gewährleistung der Flugscherheit und der sicheren Nutzung von Drohnen angenommen.


Am 07.05.2018 hat die Europäische Kommission einen Bericht über die Richtlinie verfasst.

Am 12.7.2017 haben zwei Bundesministerien eine Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften veröffentlicht, die das Ablenkungsrisiko durch Multimediageräte reduzieren soll und eine Reihe von Bußgeldern anhebt bzw. schafft, inkl. eines Gesichtsverhüllungsverbotes.

Am 16.6.2017 wurde das Achte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Am 30.4.2015 hat das BMWi den Referentenentwurf des Vergaberechts-
modernisierungsgesetzes veröffentlicht, basierend auf einem Bündel moderinisierungsorientierter EU-Richtlinien. Vertiefend zu dem Entwurf Probst/Winters, eVergabe – ein Blick in die Zukunft des elektronischen Vergabewesens!, CR 2015, 557 - 562.


Am 30.4.2014 hat die Bundesregierung eine Stellungnahme zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)“ des Bundesrates abgegeben.

Am 26.2.2014 hat das Europäische Parlament in 1. Lesung seinen Standpunkt zum Vorschlag der Kommission zur Einführung eines Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts festgelegt.

Am 31.5.2011 ist der Übergangszeitraum für Altverträge gemäß Art. 9 der Vertikal-GVO abgelaufen. Die praktisch relevanten Änderungen, die mit dem Inkrafttreten der neuen Vertikal-GVO und den überarbeiteten Vertikalen Leitlinien der Europäischen Kommission verbunden sind, stellt Polley, CR 2010, 625 - 630, vor und erörtert ausführlich die Grundsätze für den Internetvertrieb.