News


EuGH v. 14.3.2024 - C-46/23
Die Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats kann selbst dann die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten anordnen, wenn die betroffene Person zuvor keinen entsprechenden Antrag gestellt hat. Eine solche Löschung kann sich sowohl auf bei der betroffenen Person erhobene als auch auf aus einer anderen Quelle stammende Daten beziehen.
Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung zu der Änderungsrichtlinie zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht erzielt. Mit den Vorschriften sollen Gesellschaftsdaten leichter verfügbar sein, das Vertrauen und die Transparenz in Gesellschaften in allen Mitgliedstaaten erhöht und stärker vernetzte öffentliche Verwaltungen geschaffen werden. Zudem soll der Verwaltungsaufwand für Gesellschaften und andere Interessenträger in grenzüberschreitenden Situationen verringert werden.
zur Nachrichtenübersicht