VergaberechtsmodernisierungsG (VergModG)

Am 30.4.2015 hat das BMWi den Referentenentwurf des Vergaberechts-
modernisierungsgesetzes veröffentlicht, basierend auf einem Bündel moderinisierungsorientierter EU-Richtlinien. Vertiefend zu dem Entwurf Probst/Winters, eVergabe - ein Blick in die Zukunft des elektronischen Vergabewesens!, CR 2015, 557 - 562.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 30.4.2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Referentenentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts herausgegeben, genannt Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergModG).

Das VergModG setzt ein EU-rechtliches Modernisierungspaket um, das ein überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen enthält. Konkret umfaßt sind davon die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU), die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Richtlinie 2014/25/EU) und die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU), umzusetzen bis zum 18.4.2016.

Laut Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel werde das Vergabeverfahren effizienter gestaltet und die Möglichkeiten der öffentlichen Hand gestärkt, auch soziale oder ökologische Aspekte bei der Vergabe zu berücksichtigen. Um das Vergabeverfahren zu vereinfachen, sieht das neue Recht verstärkt elektronische Vergabe und kürzere Mindestfristen vor. Nach Einschätzung des BMWi werde die Einführung der sog. E-Vergabe rund 49 Millionen Euro Bürokratiekosten aus Informationspflichten einsparen.

Durch das VergModG kommt es insbesondere zu einer Neufassung des Teils 4 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) über die "Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen". Die Novellierung führt damit eine Reihe von Regelungen wird aus der Vergabeverordnung (VgV) und den Vergabeordnungen im GWB zusammen und erhebt sie ins Gesetz. Kritisch angemerkt wurde zu diesem Vorhaben bereits, es handle sich um einen "Fremdkörper" im GWB, der nunmehr zusätzlich anschwelle und besser in einem eigenen Vergabegesetz geregelt werden sollte.

Im Zuge der Vergaberechtsmodernisierung richtet der Bund zudem ein zentrales bundesweites Register für "schwarze Schafe" unter den Bietern ein: Wer sich in der Vergangenheit wegen Wirtschaftsdelikten strafbar gemacht hat, soll nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren und wird mithilfe des Registers zuverlässig als vom Vergabeverfahren ausgeschlossen erkannt.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Referentenentwurf Reform des Vergaberechts v. 30.04.2015



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.04.2021 12:57

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