Heft 11 / 2025

In der aktuellen Ausgabe ITRB Heft 11 (Erscheinungstermin: 01. November 2025) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

Scheuch, Brian, BVerfG: Kein Beweisverwertungsverbot für Anom-Daten, ITRB 2025, 281

Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, LAG Hamm: Unzulässige Videoüberwachung am Arbeitsplatz, ITRB 2025, 281

Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, LG Koblenz: Kein Auskunftsanspruch bei Fakeprofil auf Instagram, ITRB 2025, 281-282

Scheuch, Brian, Reaktionen auf EU-Verordnung über politische Werbung, ITRB 2025, 282

Niclas, Vilma / Sommer, Tobias, EU-Wettbewerbsverfahren gegen SAP, ITRB 2025, 282

Rechtsprechung

EuGH v. 4.9.2025 - C-413/23 P / Kunczik, Niclas, Relativer Personenbezug pseudonymisierter Daten, ITRB 2025, 283-284

EuGH v. 1.8.2025 - C-665/23 / Schulteis, Thomas, Unterrichtungsobliegenheit des Zahlungsdienstnutzers, ITRB 2025, 284-285

EuG v. 3.9.2025 - T-348/23 / Rössel, Markus, Hybride Handelsplattform als VLOP, ITRB 2025, 286-288

BGH v. 17.7.2025 - III ZR 388/23 / Vogt, Aegidius, Keine fristlose Kündigungsmöglichkeit wegen Vertrauensstellung bei Datingportalen, ITRB 2025, 288-289

BGH v. 10.7.2025 - III ZR 61/24 / Trost, Sebastian, Unzulässige Laufzeitverlängerung eines TK-Vertrags, ITRB 2025, 289-290

LG Berlin II v. 20.8.2025 - 2 O 202/24 / Rössel, Markus, Wertersatz für Deepfake einer Stimme, ITRB 2025, 290-292

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

Schippel, Robert, IT-Sicherheitsrecht als lauterkeitsrechtliches Risiko, ITRB 2025, 292-297

Die rechtlichen Anforderungen an IT- und Cybersicherheit erfahren derzeit durch die geplante Umsetzung der NIS2-RL in das novellierte BSIG sowie durch die Einführung der Cyberresilienz-VO eine tiefgreifende Reform. Diese neuen Regelwerke normieren nicht nur verbindliche technische und organisatorische Sicherheitsanforderungen, sondern entfalten auch wettbewerbsrechtliche Relevanz: Sie können als Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 3a UWG qualifiziert werden. Damit wird IT-Compliance zur lauterkeitsrechtlich überprüfbaren Pflicht, deren Missachtung zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Im Fokus stehen die Bestimmungen des § 30 BSIG-E sowie Art. 13 Cyberresilienz-VO als normative Referenzpunkte für digitale Produktsicherheit und technologische Sorgfalt.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Lejeune, Mathias, Der EU Data Act und die neuen Mustervertragsklauseln, ITRB 2025, 297-305

Der sog. EU Data Act, d.h. die VO (EU) 2023/2854 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828, ist am 11.1.2024 in Kraft getreten. Wesentlicher Inhalt der Verordnung sind Rechte der Nutzer auf den Zugriff zu industriellen und nutzergenerierten Daten sowie Regelungen für Vereinbarungen zwischen den Nutzern und den Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten bzgl. des Wechsels des Anbieters und der Übertragung der Daten auf Dritte. Die EU-Kommission hat gem. Art. 41 DA standardisierte Vertragsklauseln für den B2B-Datenzugang und Cloud-Computing herausgegeben. Der vorliegende Beitrag fasst zunächst die wesentlichen Regelungen des DA für den Datenzugriff und den Wechsel des Anbieters zusammen und erläutert dann die neuen Vertragsklauseln.

Literaturempfehlungen

Klotz, Isabella, Der Staat auf Social Media – gemeinsame Verantwortlichkeit bei Nutzung sozialer Netzwerke durch staatliche Akteure, ITRB 2025, 305-306



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