Heft 1 / 2026

In der aktuellen Ausgabe ITRB Heft 1 (Erscheinungstermin: 01. Januar 2026) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

01

Aktuelle Kurzinformationen

Niclas, Vilma / Sommer, Tobias, Digitaler Omnibus – Angriff auf den Datenschutz?, ITRB 2026, 1

Scheuch, Brian, EuGH: Entscheidung der Polizei über Notwendigkeit der Datenspeicherung, ITRB 2026, 1-2

Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, Thüringer OLG: Keine biometrische Überwachung bei Online-Prüfungen, ITRB 2026, 2

Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, Kanada: Herausgabe von Nutzerdaten auf europäischen Servern, ITRB 2026, 2

Scheuch, Brian, (Digitale) US-Sanktionen gegen IStGH-Richter, ITRB 2026, 2-3

Rechtsprechung

EuGH v. 2.12.2025 - C-492/23 / Rössel, Markus, Plattformhaftung für Datenschutz, ITRB 2026, 3-5

EuG v. 3.9.2025 - T-553/23 / Rössel, Markus, Gleichwertiges US-Datenschutzniveau, ITRB 2026, 5-7

BGH v. 25.9.2025 - I ZR 11/20 / Vogt, Aegidius, Vorlagefrage zur Preisgabe personenbezogener Daten als Kosten, ITRB 2026, 7-8

BGH v. 20.8.2025 - VII ZB 16/24 / Wübbeke, Michael, Wiedereinsetzung bei unterbliebenem Hinweis auf fehlerhafte beA-Übermittlung, ITRB 2026, 8-10

BGH v. 10.7.2025 - III ZR 59/24 / Trost, Sebastian, Unwirksame Einbeziehung im Internet abrufbarer AGB, ITRB 2026, 10

OLG Stuttgart v. 23.9.2025 - 6 UKl 2/25 / Vogt, Aegidius, Zulässige Bezeichnung einer App als kostenlos trotz Bezahlens mit Daten, ITRB 2026, 10-12

OLG Köln v. 14.3.2025 - 6 U 82/24 / Daum, Oliver, Smart-Glasses mit Aufnahmefunktion als Beweismittel, ITRB 2026, 12-13

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

Kreitz, Benedict, Datenschutzrechtliche Anforderungen an digitale Geschäftsmodelle um das vernetzte Auto, ITRB 2026, 14-20

In einer digitalisierten Wirtschaft stehen Automobilhersteller unter einem erheblichen Anpassungsdruck für die Neuerfindung ihrer Geschäftsmodelle im Hinblick auf Marktanteile und Margen. Digitale Innovationen im Bereich der Individualmobilität müssen sich dabei jedoch in die bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen einfügen. Besonders relevant sind die Anforderungen der DSGVO und die sich um diese stets fortentwickelnde Rechtsprechung der Unionsgerichte sowie der nationalen Instanzgerichte. Dabei tritt die DSGVO als regulatorisches Korsett nicht isoliert auf, sondern wird auch exemplarisch flankiert durch die Anforderungen des sektorspezifischen Datenschutzes sowie das IT-Sicherheitsrecht.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Söbbing, Thomas, IT-Verträge: Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertrag, ITRB 2026, 20-24

Die Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertrag gehört zu den zentralen Grundfragen des Schuldrechts. Praktische Relevanz hat sie insb. bei Verträgen über noch herzustellende oder anzupassende Software (z.B. bei Standard- vs. Individualsoftware). § 650 BGB (Werklieferungsvertrag) bildet die gesetzliche Schnittstelle und ordnet – mit punktuellen werkvertraglichen Flankierungen – grundsätzlich Kaufrecht an, selbst wenn die Sache erst zu produzieren ist.
Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder zu rechtlichen Fragen bei der Abgrenzung, da sich IT-Sachverhalte häufig nicht so einfach in diese Typologie einordnen lassen. Das gilt auch für das Projekt, das Erwerb von (parametrierbarer/zu customizierender) Standardsoftware und die individuelle Anpassung zum Gegenstand hat, evtl. in verschiedenen Verträgen – was im Ergebnis zu unterschiedlichen Rechtfolgen führen kann.

Literaturempfehlungen

Klotz, Isabella, KI-Einsatz im Zivilprozess: Wer haftet für Halluzinationen?, ITRB 2026, 25

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom