Heft 11 / 2023

In der aktuellen Ausgabe ITRB Heft 11 (Erscheinungstermin: 01. November 2023) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

Scheuch, Brian, EuGH: Kein erneutes Widerrufsrecht nach gratis Testphase, ITRB 2023, 281

von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, EuGH: Änderung der Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung?, ITRB 2023, 281

Fuchs-Galilea, Stefanie, OLG Hamm: Verspätete Glaubhaftmachung bei Ersatzeinreichung wegen EGVP-Störung, ITRB 2023, 281-282

Scheuch, Brian, Forderung ungefilterten Zugangs zu Chatprotokollen durch Europol, ITRB 2023, 282

Rechtsprechung

Präs. EuG v. 27.9.2023 - T-367/23 R / Rössel, Markus, Vorläufiger Rechtsschutz für Online-Plattform bzgl. Empfehlungssystemen und Werbeverzeichnissen, ITRB 2023, 282-285

OLG Hamm v. 15.8.2023 - 7 U 19/23 / Vogt, Aegidius, Kein immaterieller Schadensersatz trotz Daten-Scrapings, ITRB 2023, 285-287

OLG Brandenburg v. 4.5.2023 - 1 U 11/22 / Oelschlägel, Kay, Zulässige Datenspeicherung bei Wirtschaftsauskunftei, ITRB 2023, 287-288

OLG Frankfurt v. 19.4.2023 - 13 U 82/22 / Oelschlägel, Kay, Investition in Krypto-Währungen aus Gefälligkeit, ITRB 2023, 288-289

LG Bonn v. 28.6.2023 - 1 O 79/21 / Rössel, Markus, Verstoß von gesund.bund.de gegen das Gebot der Staatsferne der Presse, ITRB 2023, 289-291

LG Frankenthal v. 22.5.2023 - 6 O 18/23 / Wübbeke, Michael, Beweislast bei negativer Bewertung in Onlineportal, ITRB 2023, 291-292

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

Lejeune, Mathias, Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach Einführung des GeschGehG – ein Update, ITRB 2023, 293-299

Das Geschäftsgeheimnisgesetz wurde am 18.4.2019 erlassen und ist am 26.4.2019 in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber hat damit die Anforderungen der EU?Richtlinie 2016/934 v. 8.6.2016 fristgerecht umgesetzt. Der vorliegende Beitrag stellt die Entwicklung in diesem Rechtsgebiet unter Berücksichtigung der inzwischen ergangenen Gerichtsentscheidungen dar, wobei der Fokus auf den Auswirkungen in der Praxis liegt.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Burkardt, Rainer / Recha, Jürgen, Der chinesische Standardvertrag und die EU-Standardvertragsklauseln: Rechtsvergleich und Implikationen für den Datenaustausch zwischen China und der EU, ITRB 2023, 299-303

Am 1.6.2023 sind in der Volksrepublik China die Maßnahmen zum Standardvertrag für die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten mit dem im Anhang enthaltenen Standardvertrag in Kraft getreten. Verarbeiter personenbezogener Daten dürfen ab sofort die Daten u.a. auf Basis eines mit dem ausländischen Datenempfänger abgeschlossenen Standartvertrags außerhalb Chinas übermitteln.
Unternehmen in China, die personenbezogenen Daten an ihre Mutterhäuser bzw. Geschäftspartner in der EU übermitteln wie auch Unternehmen in der EU, die personenbezogenen Daten an ihre Tochtergesellschaften oder Geschäftspartner in China übermitteln, haben jetzt die Option, zusätzlich zu den EU-Standardvertragsklauseln den chinesischen Standardvertrag als Rechtsgrundlage für eine grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten abzuschließen.
Diese Unternehmen stehen nun jedoch vor der Frage, welche Unterschiede der chinesische Standardvertrag und die EU-Standardvertragsklauseln aufweisen, ob diese parallel verwendet werden können und welche Konsequenzen sich für die Unternehmen daraus ergeben. Antworten gibt der vorliegende Beitrag.

Literaturempfehlungen

Klotz, Isabella, Strafrechtliche Risiken beim Einsatz moderner Technologien für medizinische Therapien, ITRB 2023, 303-304

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom