Heft 11 / 2016

In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 11, Erscheinungstermin: 15. November 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

IT und Software

  • Conraths, Timo, Der urheberrechtliche Schutz gegen Cheat-Software, CR 2016, 705-708
    Die Existenz und Verwendung von Cheat-Software in Online-Multiplayer-Games verärgert sowohl Mitspieler als auch den Hersteller und Betreiber des Spiels. Ein wirksames Vorgehen gegen die Hersteller der Cheat-Software gestaltet sich schwierig. Entweder greifen Anspruchsgrundlagen gar nicht oder die tenorierten Verbote lassen sich einfach umgehen. Der Aufsatz soll darstellen, dass der Rechtsschutz an der Funktionsweise der Cheats und der Wirkung auf das Online-Game anknüpfen sollte. Geeignete Anspruchsgrundlagen hierfür bietet das Urheberrecht.

 

  • OLG Hamm v. 22.3.2016 - 28 U 44/15, BGH: Mangelhaftigkeit des eingebauten Navigationssystems, CR 2016, 708-711
  • OLG Frankfurt v. 27.5.2016 - 6 W 42/16, OLG Frankfurt: Irreführender Verkauf von Produktschlüssel für Computerprogramm, CR 2016, 711
  • KG v. 3.8.2015 - 23 U 15/15, KG: Unzulässige Apple-AGB zu Garantiezusage und Protection Plan, CR 2016, 711-713
  • AG Brandenburg v. 8.3.2016 - 31 C 213/14, AG Brandenburg: Installation des Softwareupdates als Werkvertrag, CR 2016, 713-714

Daten und Sicherheit

  • Thode, Jan-Christoph, Die neuen Compliance-Pflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung, CR 2016, 714-721
    Am 24.5.2016 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Verordnung (EU) 2016/679 in Kraft getreten. Ab dem 25.5.2018 wird sie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar anwendbar sein. Sie wird das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in weiten Teilen ablösen und einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bilden. Die DSGVO enthält zahlreiche Anforderungen, die im Rahmen des Compliance Managements im Unternehmen zu beachten sind. Die meisten Anforderungen sind für Unternehmen nicht grundlegend neu. In einigen Bereichen weicht das neue Recht jedoch von den bisherigen Regelungen des BDSG ab oder führt neue Instrumente ein. Die Regelungen der DSGVO können für Unternehmen bedeutende Folgen haben. Unternehmen sind daher gut beraten, sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und diese umzusetzen. Dieser Beitrag stellt die neuen Compliance-Pflichten zusammenfassend dar, die von Unternehmen ab Mai 2018 zu beachten sein werden.

 

  • Drewes, Stefan, Dialogmarketing nach der DSGVO ohne Einwilligung der Betroffenen, CR 2016, 721-729
    Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die ab dem 25.5.2018 anwendbar ist, wird die werbliche Nutzung von Daten in einigen zentralen Bereichen neu geregelt. Der Beitrag gibt einen Überblick zu den anwendbaren Regeln zur werblichen Nutzung von Daten im Rahmen des Dialogmarketings einschließlich einer Analyse der Daten für Werbezwecke. Zunächst werden die gegenwärtigen Regelungen zur werblichen Nutzung von Daten nach dem BDSG kritisch hinterfragt (I.). Sodann werden die Möglichkeiten einer solchen Datennutzung nach der DSGVO analysiert (II.) und die Vorgaben zur Analyse von Daten für Werbezwecke (Profiling) untersucht (III.), bevor die Ergebnisse in einem Fazit zusammengefasst werden (IV.).

 

  • BVerwG v. 25.2.2016 - 1 C 28.14, BVerwG: Facebook-Fanpage: Deaktivierungsanordnung nach deutschen Datenschutzrecht, CR 2016, 729-733
  • OLG Frankfurt v. 21.4.2016 - 16 U 251/15, OLG Frankfurt: Keine konkludente Einwilligung in (Online-)Einzelbildveröffentlichung durch Teilnahme an öffentlicher Veranstaltung, CR 2016, 733-734
  • BVerfG v. 29.6.2016 - 1 BvR 3487/14, BVerfG: Schwelle zur Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Mitteilung wahrer Tatsachen über die Sozialsphäre, CR 2016, 734

Internet und E-Commerce

 

  • Härting, Niko, Digital Goods und Datenschutz – Daten sparen oder monetarisieren?, CR 2016, 735-740
    Der Entwurf einer Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte (DInhRL-E) möchte erstmalig Daten als Entgelt behandeln, wenn es um digitale Geschäftsmodelle geht. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen, so dass sich die Frage stellt, welche Geschäftsmodelle von den vorgeschlagenen Regelungen überhaupt betroffen sind. Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob die Ökonomisierung von Daten, die der DInhRL-E als gegeben voraussetzt, kompatibel ist mit den Prinzipien und Normen der DSGVO.

 

  • Specht, Louisa / Eickhoff, Vera, Ein reformiertes Haftungskonzept für rechtswidrige Äußerungen auf Bewertungsportalen?, CR 2016, 740-746
    Nach einem knappen einleitenden Überblick über die haftungsrechltiche Schieflage (I.) stellt der Beitrag die Haftung von Portalbetreiber und bewertendem Nutzer de lege lata dar (II.), um anschließend Ausgleichsmöglichkeiten ihrer Defizite zu erörtern (III.). Diese Ausgleichsmöglichkeiten könnten insbesondere in einer Pflicht zur Registrierung des bewertenden Nutzers sowie zur Erteilung der Auskunft über die Klardaten des Betroffenen liegen. Denn die Inanspruchnahme des Bewertungsportalbetreibers beseitigt nicht die Ursache der Rechtsverletzung, weshalb es sinnvoller und mit Blick auf den Ausgleich der betroffenen Interessen auch sachgerechter zu sein scheint, dem Betroffenen (auch) die Möglichkeit an die Hand zu geben, den unmittelbaren Verletzer (den bewertenden Nutzer) in Anspruch zu nehmen. Allerdings ist hier der Gesetzgeber aufgerufen. Registrierungspflicht und Auskunftsanspruch lassen sich jedenfalls nicht umfassend richterrechtlich ausgestalten. Die Grundzüge eines solchen durch den Gesetzgeber zu gestaltenden alternativen Haftungskonzeptes werden unter IV. erörtert, bevor der Beitrag mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse schließt (V.).

 

  • BGH v. 3.3.2016 - I ZR 140/14, BGH: Überwachungs- und Prüfungspflichten des Online-Händlers gegen Angebotsmanipulation bei Amazon, CR 2016, 746-748
  • OLG Brandenburg v. 8.4.2016 - 11 U 44/14, OLG Brandenburg: Schadensersatz wegen Auktionsabbruchs bei unerlaubter Identitätsverwendung, CR 2016, 748-749
  • OLG Frankfurt v. 11.2.2016 - 6 U 16/15, OLG Frankfurt: Markenverletzendes Keyword-Advertising, CR 2016, 749-750
  • OLG München v. 28.1.2016 - 29 U 2798/15, OLG München: Keine GEMA-Abgabepflicht für YouTube wegen Musik in Videos, CR 2016, 750-753
  • OLG Düsseldorf v. 17.12.2015 - I-20 W 66/15, OLG Düsseldorf: Streitwert bei Filesharing eines Computerspiels, CR 2016, 753-754
  • LG Bochum v. 16.8.2016 - 9 S 17/16, LG Bochum: Schadensersatz für fehlende Urheberrechtsbenennung wegen Nebenpflichtverletzung des Websiteerstellungsvertrages, CR 2016, 754-755
  • LG Berlin v. 20.10.2015 - 103 O 80/15, LG Berlin: Keine Widerrufsbelehrung im Bestellprozess durch Link auf AGB, CR 2016, 756

Telekommunikation und Medien

  • BVerwG v. 24.2.2016 - 6 C 62.14, BVerwG: Drittschutz im Standardangebot-Überprüfungsverfahren, CR 2016, 756-761
  • OLG München v. 3.6.2015 - 6 Sch 7/14, OLG München: Kein Abschlusszwang mit Online-Videorekordern für Lizenzvertrag zur Kabelweitersendung, CR 2016, 761-764

Report und Technik

  • Sosnitza, Olaf, Das Internet der Dinge – Herausforderung oder gewohntes Terrain für das Zivilrecht?, CR 2016, 764-772
    Das Internet der Dinge ist in aller Munde. In der rechtswissenschaftlichen Diskussion wird allerdings der zentrale Unterschied zwischen automatischen und autonomen Systemen nicht immer hinreichend beachtet. Der Beitrag geht den Problemen autonomer Systementscheidungen an den Beispielen des sog. “Smart Home“ und des autonomen Fahrens nach. Nach einer Differenzierung zwischen automatischen und autonomen Systemen (I.) werden im ersten Teil die Grundlagen für die Zurechnung von durch solche Systeme generierten Willenserklärungen untersucht (II.). Im zweiten Teil werden sodann die Haftungsfragen beim autonomen Fahren erörtert (III.). Ein Fazit fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen (IV.).

Computer und Recht aktuell

  • Hrube, Mandy, EuGH: Zum Weiterverkauf von Sicherungskopien eines Computerprogramms, CR 2016, R123
  • Schmechel, Philipp, EuGH: Zum Personenbezug von dynamischen IP-Adressen und zur Europarechtskonformität des § 15 Abs. 1 TMG, CR 2016, R123-R124
  • Schafdecker, Julia, Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit des digitalen Hausfriedensbruchs, CR 2016, R124-R125
  • Grenzer, Matthis, BGH: Zur Reichweite der Wertersatzpflicht nach Verbraucherwiderruf bei Fernabsatzgeschäft, CR 2016, R125-R126
  • Lundberg, Jan, OLG Köln: Unzulässigkeit der ARD Tagesschau-App wegen Presseähnlichkeit, CR 2016, R126
  • Sturm, Fabian, AG München: Kein stetiger Anspruch auf ein neues Handy bei einem Mobilfunkvertrag “mit Handy“, CR 2016, R126-R127
  • Hrube, Mandy, LG Stuttgart: Zum urheberrechtlichen Schutz von Reproduktionsfotografien gemeinfreier Gemälde, CR 2016, R127-R128

Report

  • Hunzinger, Sven, BuchbesprechungenAGB-Recht Kommentar, CR 2016, R128

Computer und Recht aktuell

  • Heymann, Thomas / Lensdorf, Lars / Thalhofer, Thomas, Neue Technologien im Outsourcing, CR 2016, R128-R129
  • Selk, Robert / Gierschmann, Sibylle, EU-DSGVO (als) Projekt im Unternehmen, CR 2016, R129

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 07.11.2016 14:08