Heft 8 / 2016

In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 8, Erscheinungstermin: 15. August 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

IT und Software

  • Grützmacher, Malte, Dateneigentum – ein Flickenteppich, CR 2016, 485-495
    Das Thema “Industrie 4.0“ ist seit einiger Zeit in aller Munde und schickt sich an, die nächste Stufe der industriellen Revolution zu werden. Was im Bereich der Medien als Konvergenz der Medien seit langer Zeit diskutiert wird, nämlich die Digitalisierung, erreicht nun auch die klassischen Industrien. Elektrotechnik, Maschinenbau, Chemische Industrie, ja selbst in der Industrialisierung begriffene Bereiche, wie die Landwirtschaft oder die Logistik, werden vollumfänglich digitalisiert. Es entstehen Informationen durch Datenanalyse, Erkenntnisse, wie sie vorher nicht vorhanden waren; es werden Daten ausgetauscht und damit industrielle Prozesse zusammengeführt, wie dieses bisher in dieser Geschwindigkeit und Synchronität nicht denkbar war. Was für den Verbraucher künftig das “Internet der Dinge“ sein wird, wird für die Industrie “Industrie 4.0“ werden.Nach einer knappen Einführung (I.) und Darstellung der Ziele, Arten und Zuweisungen greift der Beitrag diese Aspekte im Kontext der konkreten Diskussion des zivilrechtlichen Schutzes von Daten (III.) und technischen Schutzmechanismen (IV.) auf und diskutiert diese auch vor dem Hintergrund der besonderen Herstellerinteressen. Dieser Beitrag fordert dazu auf, darüber nachzudenken, etwa auch die Themen Produktfortentwicklung und Produktsicherheit als Momente für die Zuweisung der Rechte an Daten zu berücksichtigen. Das gilt mit Blick auf die Produktsicherheit insbesondere für Rechte zum Schutz der Datenintegrität. In ihrer wettbewerbshindernden Auswirkung nicht zu unterschätzen sind auch die Rechte, die ggf. – wenn auch sehr mittelbar – mit Blick auf den Datenaustausch entstehen würden, wenn die Formate für den Datenaustausch als solche geschützt wären (V.).

 

  • OLG Frankfurt v. 5.4.2016 - 11 U 113/15, OLG Frankfurt: Voraussetzungen der Berechtigung zur Weitergabe eines Produktkeys, CR 2016, 495-496
  • OLG Koblenz v. 24.9.2015 - 1 U 1331/13, OLG Koblenz: Umfang der Beweislast bei Abwicklung gescheiterter IT-Projekte, CR 2016, 496-500
  • LG München I v. 14.4.2016 - 23 O 23033/15, LG München I: Arglistige Täuschung durch Embedded Software - Dieselgate, CR 2016, 500

Daten und Sicherheit

  • Albrecht, Jan Philipp / Janson, Nils J., Datenschutz und Meinungsfreiheit nach der Datenschutzgrundverordnung, CR 2016, 500-509
    Die am 24.5.2016 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU erfordert in einigen Bereichen eine mitgliedstaatliche Ausgestaltung. Der Beitrag beleuchtet anhand der Öffnungsklausel des Art. 85 DSGVO mögliche europäische Maßstäbe, die dabei vom mitgliedstaatlichen Gesetzgeber im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Meinungsfreiheit zu beachten sind.

 

  • Kunnert, Gerhard, Die datenschutzkonforme Vernetzung des Automobils, CR 2016, 509-516
    Die im Gange befindliche “Vernetzung“ von Kfz via Internet mit straßenseitiger Infrastruktur, mit Kfz-Herstellern oder anderen Diensteanbietern, aber auch mit anderen Kfz, berührt das Grundrecht auf Datenschutz massiv. Nach Skizzierung der stark divergierenden Interessen der beteiligten Akteure (I.) und des datenschutzrechtlichen Rahmens, innerhalb dessen diese ausbalanciert werden müssen (II.), unternimmt der Beitrag den Versuch einer nach Verarbeitungszwecken geordneten “Übersetzung“ der allgemeinen Datenschutzregeln an konkrete Anforderungen an Organisation und Technik vernetzter Automobilität (III.).

 

  • OLG Stuttgart v. 4.5.2016 - 4 Ss 543/15, OLG Stuttgart: Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen in verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren, CR 2016, 516-519
  • OLG Hamm v. 2.7.2014 - 28 U 46/15, OLG Hamm: Möglichkeit zur Speicherung von Kfz-Standortdaten im Navigationsgerät kein Sachmangel, CR 2016, 519-520
  • LAG Berlin-Brandenburg v. 14.1.2016 - 5 Sa 657/15, LAG Berlin-Brandenburg: Zulässige Missbrauchskontrolle durch Auswertung des Browserverlaufs von Arbeitnehmern, CR 2016, 520-524

Internet und E-Commerce

  • Franz, Tobias / Sakowski, Paetrick, Die Haftung des WLAN-Betreibers nach der TMG-Novelle und den Schlussanträgen des Generalanwalts beim EuGH, CR 2016, 524-531
    Der Täter einer unter Nutzung des Internets (z.B. durch Filesharing) begangenen Urheberrechtsverletzung ist nur schwer zu identifizieren. Rechteinhabern wird nach der Rechtsprechung des BGH allerdings die Inanspruchnahme des über die IP-Adresse identifizierbaren Inhabers eines Internetanschlusses durch Beweiserleichterungen im Rahmen der Handelndenhaftung und eine Störerhaftung vereinfacht. Den Interessen der Rechteinhaber steht jedoch zum einen die Realität einer zunehmend freien Überlassung von Internetzugängen im privaten Bereich insbesondere über WLAN entgegen. Zum anderen schreckt das Haftungsrisiko von Anschlussinhabern Gewerbetreibende von dem im Sinne einer ortsunabhängigen, schnellen und kostengünstigen Zugänglichkeit des Internets wünschenswerten Betrieb ungeschützter WLAN ab.In diesem Spannungsfeld ist vieles in Bewegung: Ein jüngeres Urteil des BGH begrenzt die Störerhaftung von Anschlussinhabern bei Überlassung des Zugangs im privaten Bereich weiter, die Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH in der Sache McFadden/Sony Music äußern sich erstmals zur Haftung beim Betrieb von WLAN durch Gewerbetreibende und der Gesetzgeber versucht sich an einer Abschaffung der Störerhaftung. Der Beitrag zeichnet zunächst als Ausgangslage (I.) den bisherigen Stand der Handelnden- und der Störerhaftung nach und untersucht sodann, ob und wie sich die TMG-Novelle (II.) einerseits und die Ansätze des Generalanwalts (III.) andererseits auf die Haftung der Betreiber von WLAN auswirken. Abschließend wird auch diskutiert, welche Schutzpflichten WLAN-Betreiber zu beachten haben (IV.), bevor ein Fazit (V.) die Erkenntnisse des Beitrags zusammenfasst.

 

  • Mackert, Lea Noemi / Niemann, Fabian, Bedeutung des neuen VGG für den gerechten Ausgleich zwischen Verwertungsgesellschaften und der Geräte-Industrie, CR 2016, 531-538
    Seit dem 1.6.2016 ist das Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (VGG) in Kraft. Neben vielen anderen Punkten enthält es auch eine Reihe von Regelungen zu der Erhebung des gerechten Ausgleichs für Privatkopien, die zu einer unangemessenen Benachteiligung der betroffenen Hersteller, Importeure und Händler von Geräten und Speichermedien führen können. Die Neuregelungen werden die ohnehin bestehenden Unsicherheiten weiter steigern. Insbesondere die nur sehr unbestimmt geregelte Verpflichtung, Sicherheit zu leisten, bedarf daher einer verfassungskonformen Ausgestaltung.Der Beitrag skizziert zunächst (I.) den Hintergrund der Änderungen im VGG und des deutschen Systems zur Erhebung des gerechten Ausgleichs, analysiert sodann (II.) die wichtigsten urheberabgaberechtlichen Neuerungen, insbesondere den Wegfall der Pflicht zu Gesamtvertragsverhandlungen, das neu eingeführte Verfahren zur Durchführung einer selbständigen empirischen Untersuchung sowie die Möglichkeit der Anordnung einer Sicherheitsleistung, und schließt mit (III.) einem Ausblick auf mögliche Handlungsoptionen.

 

  • BGH v. 21.1.2016 - I ZR 252/14, BGH: Kundenbewertung im Internet, CR 2016, 538-539
  • BGH v. 5.11.2015 - I ZR 88/13 Al Di Meola, BGH: Täterschaftliche Haftung einer Verkaufsplattform - Al Di Meola, CR 2016, 539-541
  • OLG Köln v. 20.4.2016 - 6 W 37/16, OLG Köln: Anforderungen an IP-Adressenermittlungssoftware, CR 2016, 541-543
  • OLG Düsseldorf v. 18.12.2015 - I-16 U 2/15, OLG Düsseldorf: Störerhaftung des Bewertungsportalbetreibers, CR 2016, 543-547

Telekommunikation und Medien

  • OLG Karlsruhe v. 29.1.2016 - 2 (6) Ss 318/15, OLG Karlsruhe: Gewerbsmäßiger Geheimnisverrat durch Weitergabe von SIM-Lock-Entsperrcodes, CR 2016, 547-548

Report und Technik

  • Schwiddessen, Sebastian, Der neue JMStV: Altersstufen für Telemedien, Möglichkeit der Anerkennung geräteinterner Parental Control-Funktionen als Jugendschutzmaßnahmen und neue Haftungsprivilegierung, CR 2016, 548-556
    Das deutsche Jugendschutzrecht – insbesondere der für den Online- und Rundfunk-Bereich zuständige Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) – gilt bereits seit langem als überholt. In den vergangenen Jahren kam es zu einer Vielzahl von Novellierungsversuchen und Änderungsvorschlägen, die letztendlich allesamt scheiterten. Bei vielen Praktikern und Marktteilnehmern ist längst der Eindruck entstanden, bei dem Novellierungsunterfangen handelt sich um ein festgefahrenes Endlosprojekt. Dementsprechend ist das Thema vielfach vom Radar verschwunden. Voraussichtlich am 1.10.2016 ist es nun aber soweit und der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag tritt in Kraft, dessen Kernstück eine Novelle des JMStV ist. Diese für viele nun recht plötzlich kommende Änderung bringt Aufklärungsbedarf mit sich. Insgesamt ist das neue Papier nicht der große Wurf geworden, sondern macht eher den Eindruck, als habe man sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt. Dennoch gibt es eine Fülle von neuen oder abgewandelten Regelungen, mit denen Praktiker in Zukunft werden arbeiten müssen.Dieser Beitrag hat das Ziel, einige dieser Änderungen samt der sich aus ihnen ergebenden Möglichkeiten und der ihnen entgegengebrachten Kritik vorzustellen und zu kommentieren. Nach knapper Erinnerung an den Gang der JMStV-Novellierung (I.) wird zunächst die Einführung der Altersstufen aus dem JuSchG in § 5 Abs. 1 Satz 2 JMStV analysiert (II.). Sodann wird im Rahmen von – und nach kurzer Erläuterung der Änderungen des – § 5 Abs. 3 JMStV (III.) die erstmals eingeführte Möglichkeit der Anerkennung geräteinterner Parental Control-Funktionen als geeignete Jugendschutzmaßnahmen vorgestellt und damit verbundene Möglichkeiten diskutiert (3.). Schließlich wird die in § 24 Abs. 1 Nr. 4 JMStV neu eingeführte Haftungsprivilegierung (IV.) kritisch beleuchtet, bevor die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst werden.

Computer und Recht aktuell

  • Schafdecker, Julia, United States Court of Appeals: Kein Zugriff auf E-Mails im Ausland durch US-Behörde, CR 2016, R91
  • Grenzer, Matthis, LG München: Hinweispflicht für Check24 über ein Tätigwerden als Versicherungsmakler, CR 2016, R91-R92
  • Lundberg, Jan, BGH: Zum Widerruf von Immobilien-Maklerverträgen im Fernabsatzrecht, CR 2016, R92-R93
  • Grenzer, Matthis, BKartA: Unwirksamkeit von Teilen der Online-Banking-AGB der deutschen Kreditwirtschaft, CR 2016, R93
  • Hrube, Mandy, OLG Köln: Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Adblockern und Whitelisting, CR 2016, R93-R94
  • Osiek, Anabelle, BGH: Kein Schmerzensgeld aufgrund beleidigender SMS, CR 2016, R94-R95
  • Schafdecker, Julia, BMI: Entwurf eines E-Rechnungs-Gesetzes, CR 2016, R95

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 09.08.2016 15:12