Heft 8 / 2014

In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 8 vom 02.8.2014, lesen Sie folgende Beiträge.

Aktuelle Kurzinformationen

  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, EuGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Anschauen von Webinhalten, ITRB 2014, 173
  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German / Höltge, Julia, Verfassungsgemäßer Rundfunkbeitrag, ITRB 2014, 173
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, OLG Hamm: Kein Weiterverkauf “gebrauchter“ Hörbücher, ITRB 2014, 174
  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German / Höltge, Julia, US Supreme Court: Unzulässiger TV-Streamingdienst, ITRB 2014, 174
  • Minnerup, Silke, Schlussanträge zu Privatkopievergütung auf Handy-Speicherkarten, ITRB 2014, 174
  • Minnerup, Silke, Ankündigung eines Weißbuchs zum EU-Urheberrecht, ITRB 2014, 174

Rechtsprechung

  • EuGH v. 8.4.2014 - Rs. C-293/12 / Rössel, Markus, Ungültigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, ITRB 2014, 175-176
  • BGH v. 8.1.2014 - I ZR 169/12 / Rössel, Markus, Keine Haftung des Anschlussinhabers für volljährige Familienangehörige – BearShare, ITRB 2014, 176-177
  • OLG Koblenz v. 20.5.2014 - 3 U 1288/13 / Engels, Thomas, Löschungspflicht für Intimfotos, ITRB 2014, 177-178
  • OLG Frankfurt v. 10.4.2014 - 6 U 272/10 / Kunczik, Niclas, Unlautere Verwendung einer bekannten Marke als Keyword – Beate Uhse II, ITRB 2014, 178-179
  • OLG Köln v. 14.2.2013 - 19 U 166/12 / Elteste, Thomas, Kein Gesamtrücktritt vom Softwareerstellungsvertrag, ITRB 2014, 179
  • LG Berlin v. 9.5.2014 - 15 O 44/13 / Kartheuser, Ingemar, WhatsApp-AGB in deutscher Sprache, ITRB 2014, 180
  • LG Bonn v. 12.3.2014 - 5 S 180/13 / Kartheuser, Ingemar, Entkräftung des Anscheinsbeweises nach § 45i TKG, ITRB 2014, 180-181
  • OLG Koblenz v. 5.6.2013 - 5 U 38/13 / Engels, Thomas, Unwirksamer Gewährleistungsausschluss in Internetformular für private Verwendung, ITRB 2014, 181-182

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

  • Koch, Frank A., Das Vorratsdaten-Urteil des EuGH und einige Folgen für die Vertragspraxis, ITRB 2014, 182-185
    Der EuGH hat mit seinem Grundsatzurteil zur Vorratsdatenspeicherung (EuGH, Urt. v. 8.4.2014 – Rs. C-293/12, Rs. C-594/12 – Digital Rights Ireland Ltd. ./. Ministry for Communications, Marine and Natural Resources u.a., NVwZ 2014, 709 = ITRB 2014, 175, in diesem Heft) eine für den Grundrechts- und Datenschutz historische Entscheidung getroffen, die das gesamte Konzept der Verpflichtung von Telekommunikationsprovidern zur anlasslosen, flächendeckenden Speicherung von Daten aus der Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste als unzulässig einstuft. Im ersten Teil dieser Ausführungen werden knapp die wichtigsten Aussagen der Entscheidung zusammengestellt. Im zweiten Teil sollen einige bisher weniger diskutierte Implikationen dieses Urteils angesprochen werden, die sich bis in die Gestaltung von Verträgen mit IT-Providern auswirken werden.
  • Aßhoff, Guido, Kinderhochstühle und Stiftparfums – Ausgestaltung der Prüfungspflichten für Plattformbetreiber im Marken- und Wettbewerbsrecht, ITRB 2014, 185-186
    Die Rechtsprechung des BGH hat sich in den letzten Jahren immer wieder mit der Frage der Haftung von Plattformbetreibern bei der Verletzung von Marken- und Wettbewerbsverstößen auseinandergesetzt. Auch der EuGH hat zuletzt in der Entscheidung L'Oréal/eBay (EuGH, Urt. v. 12.7.2011 – Rs. C-324/09, CR 2011, 597 = ITRB 2011, 198) zur Frage der Haftungsprivilegierung von Hostprovidern Stellung genommen und diese grundsätzlich auch für Unterlassungsansprüche bejaht, was für das KG Anlass war, die Rechtsprechung des BGH zu Frage der Haftungsprivilegierung des § 10 TMG im Bereich der Unterlassungsansprüche erneut auf den Prüfstand zu stellen (KG, Urt. v. 16.4.2013 – 5 U 63/12, CR 2014, 333 = ITRB 2014, 6). Das Grundproblem besteht darin, dass der verletzende Content in der Regel durch den jeweiligen User der Plattform online gestellt wird und eine zu weitreichende Haftung des Hostproviders dazu führen würde, dass dieser in seiner wirtschaftlich zulässigen Betätigung eingeschränkt würde. Auf der anderen Seite hat ein Hostprovider ein eigenes Interesse daran, dass eine Vielzahl von Waren/Dienstleistungen auf einer Plattform angeboten wird und dass diese Angebote auch auffindbar sind.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

  • Kremer, Sascha / Sander, Stefan, Gestaltung von Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung, Spielräume bei der Erfüllung der Pflichten aus § 11 BDSG, ITRB 2014, 187-193
    Dieser Beitrag erläutert nach einer kurzen systematischen Einführung in die Rechtslage bei der Auftragsdatenverarbeitung (ADV) die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer, die es bei der Erstellung des schriftlichen Auftrags über die Durchführung einer ADV zu regeln gilt. Wie sich zeigen wird, bestehen dabei ganz erhebliche Gestaltungsspielräume, weil § 11 BDSG in vielerlei Hinsicht nur Mindestinhalte vorgibt.

 

  • Redeker, Helmut, Gesamtvertrag im Softwareprojekt, Zwei Vertragsurkunden – dennoch ein Vertrag?, ITRB 2014, 193-195
    In der Praxis werden Softwareprojekte oft als Ganzes verhandelt, am Ende stehen aber getrennte Verträge über die Lieferung von Standardsoftware und über Anpassungsleistungen. Bei Schwierigkeiten ergibt sich dann rechtlich oft die Frage, ob dem Projekt ein oder zwei Verträge zugrunde liegen. Der Beitrag legt die verschiedenen Interessen der Parteien und die rechtlichen Entscheidungsgrundsätze dar. Ausschlaggebend sind die Umstände des Einzelfalls. Oft wird es aber um einen einheitlichen Vertrag gehen.

Literaturempfehlung

  • Minnerup, Silke, Neue Muster-Widerrufsbelehrung: Praxisprobleme bei der Umsetzung, ITRB 2014, 195-196

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 28.07.2014 13:49