Heft 6 / 2013

In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 6, Erscheinungstermin: 15. Juni 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Computerrecht

  • Hoeren, Thomas, Konzernklauseln – an der Schnittstelle von Urheber-, Gesellschafts- und AGB-Recht, Die Zulässigkeit von AGB-Klauseln zur urheberrechtlichen Übertragbarkeit von (Software-)Nutzungsrechten innerhalb einer Unternehmensgruppe, CR 2013, 345-350
    Seit vielen Jahren verwenden Unternehmensgruppen im Bereich des urheberrechtlich begründeten Rechteerwerbs sog. Konzernklauseln. Hierin ist geregelt, dass die Nutzungsrechte auch innerhalb einer Unternehmensgruppe im Rahmen von §§ 15 ff. AktG übertragen werden dürfen. Solche Klauseln galten bislang als unproblematisch. Insbesondere US-amerikanische Gerichte haben diese Klauseln für wirksam erachtet. Aber die Trends in der deutschen Diskussion verweisen darauf, dass solche Klauseln AGB-rechtlich mit Vorsicht zu betrachten sind. Nach einer kurzen Einführung (I.) untersucht der Beitrag zunächst die AGB-rechtliche Beurteilung sog. Konzernklauseln und deren Verknüpfung mit wesentlichen Grundgedanken der Urheberrechte (II.). Sodann wird das gefundene Ergebnis mit der Rechtsprechung zu Konzernklauseln im Datenschutzrecht und bei der Verrechnung innerhalb eines Konzerns (III.) verglichen. Schließlich werden die daraus resultierenden Konsequenzen für die Vertragspraxis aufgezeigt (IV.).
  • Haellmigk, Philip / Vulin, Danica, Vorsicht beim Datentransfer: Exportrecht gilt für alle Unternehmen, Einführung in die Relevanz unternehmensinterner IT für das Exportkontrollregime, CR 2013, 350-356
    Die aktuelle Reform des Außenwirtschaftsrechts dürfte bei Unternehmen, die keine Exportgeschäfte betreiben, bislang nur auf verhaltenes Interesse gestoßen sein. Zu speziell und auf die Exportunternehmen zugeschnitten erscheint dieses Rechtsgebiet, als dass Unternehmen außerhalb der Exportindustrie davon betroffen sein könnten.Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass das Außenwirtschafts- bzw. Exportkontrollrecht für nahezu alle Industriezweige gilt. Denn das Exportkontrollrecht regelt nicht nur den Export physischer Waren, sondern auch den (Technologie-)Datentransfer von Unternehmen, wobei die Daten in bestimmten Fällen nicht einmal die Landesgrenze passieren müssen.Aus diesem Grund sollten auch die Unternehmen, die nicht in der Exportindustrie tätig sind, das Exportkontrollrecht und seine Vorgaben kennen, um Verfehlungen und entsprechende Sanktionen zu vermeiden.Vorliegender Beitrag gibt daher einen kompakten Praxis-Überblick über den Zusammenhang zwischen dem Exportkontrollrecht und dem Technologie-Datentransfer. Zunächst werden die im Exportkontrollrecht geltenden Rechtsgrundlagen und ihre Vorgaben für den Technologie-Datentransfer dargestellt (I.). Der zweite Teil des Beitrags befasst sich mit den bei Missachtung dieser Regeln drohenden Sanktionen (II.). Abschließend werden effektive Compliance-Maßnahmen beschrieben, mit denen die Unternehmen das Risiko von Verfehlungen beim Technologie-Datentransfer vermeiden oder zumindest minimieren können (III.).
  • EuGH v. 16.4.2013 - Rs. C-274/11, Rs. C-295/11, EuGH: Keine Nichtigerklärung des Ratsbeschlusses über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des einheitlichen Patents, CR 2013, 356-360
  • BGH v. 20.2.2013 - II ZB 27/12, BGH: Keine Notargebühr für Erstellung von XML-Datei, CR 2013, 361
  • LG Hamburg v. 21.8.2012 - 327 O 438/12, LG Hamburg: Unzulässige Aussagen für Softwarehersteller zum Handel mit Gebrauchtsoftware, CR 2013, 361

Telekommunikationsrecht

  • Dalby, Jakob, Das neue Auskunftsverfahren nach § 113 TKG – Zeitdruck macht Gesetze, Eine Beurteilung der Änderung des manuellen Auskunftsverfahrens und der Neuschaffung des § 100j StPO, CR 2013, 361-369
    Der Beitrag beschäftigt sich mit der viel kritisierten Novellierung des manuellen Auskunftsverfahrens. Mit der kommenden Neuregelung des § 113 TKG gehen Veränderung verschiedener Sicherheitsgesetze einher – so wird eine neue kommunikationsbezogene Ermittlungsnorm in der StPO geschaffen, der § 100j StPO-E. Aufgrund der Fülle an Informationen, die die Sicherheitsbehörden durch die Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten erlangen können, und dem einhergehenden Eingriff in Grundrechte, ist eine Überprüfung der Gesetzesgrundlagen auf ihre Verfassungsmäßigkeit notwendig. Hierzu wird das Auskunftsverfahren (II.) in seiner Funktionsweise und seinem materiell-rechtlichen Regelungsgegenstand (kritisch vor allem: dynamische IP-Adressen und Passwörter für Cloud-Dienste) vorgestellt und dann unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bewertet (III.). Das Zusammenspiel zwischen der telekommunikationsrechtlichen Datenerhebungsbefugnis und der strafprozessualen Abrufnorm, das sog. Doppeltürmodell, bedingt die anschließende Überprüfung des § 100j StPO-E auf seine Verfassungsmäßigkeit (IV.). Insgesamt klopft der Beitrag die Novelle auf etwaige Schwachstellen ab und zieht ein Fazit (V.), ob und inwieweit Kritik gerechtfertigt ist.
  • BVerfG v. 24.4.2013 - 1 BvR 1215/07, BVerfG: Ausgestaltung der Antiterrordatei verfassungswidrig, CR 2013, 369-376
  • BGH v. 7.3.2013 - III ZR 231/12, BGH: Bereicherungsausgleich nach berechtigter Kündigung eines fehlerhaften DSL-Anschlusses, CR 2013, 376-380
  • LG Potsdam v. 21.8.2012 - 4 O 55/12, LG Potsdam: Wegfall der Zahlungspflicht bei außergewöhnlich hohen mobilen Internet-Kosten, CR 2013, 380-383
  • BVerwG v. 19.12.2012 - 6 B 21.12, BVerwG: Kostenerstattung für Verkehrswegeunterhaltungsberechtigte bei nur vorübergehender TK-Linien-Verlegung, CR 2013, 383
  • BVerwG v. 12.12.2012 - 6 C 33.11, BVerwG: Rundfunkgebührenpflicht für Autoradios in Transportfahrzeugen für behinderte Menschen, CR 2013, 383
  • OLG Brandenburg v. 10.12.2012 - 1 Ws 218/12, OLG Brandenburg: Berufung per SMS, CR 2013, 383
  • OLG Düsseldorf v. 21.11.2012 - VI-3 Kart 46/12 (V), OLG Düsseldorf: Keine Rückwirkende Befreiung von Stromnetzentgelten für TK-Unternehmen, CR 2013, 383

Medienrecht

  • Niebler, Julia / Schuppert, Stefan, Internet-Videorecorder II – Können sich Anbieter von Internet-Videorecordern gegenüber Sendeunternehmen auf den Zwangslizenzeinwand berufen?, Eine Analyse zur Übertragbarkeit der “Orange Book Standard”-Rechtsprechung des BGH auf die Situation des § 87 Abs. 5 UrhG, CR 2013, 384-394
  • Können Anbieter von Internet-Videorecordern die Nutzung von Free-TV-Programmen durch einen Zwangslizenzeinwand “erzwingen”, wenn die Sendeunternehmen ihnen die Lizenzierung der erforderlichen Weitersenderechte verweigern? Diese Frage steht seit den Urteilen des BGH v. 11.4.2013 – I ZR 152/11 – Internet-Videorecorder II (“Shift.tv”); v. 11.4.2013 – I ZR 153/11 – “Shift.tv” und v. 11.4.2013 – I ZR 151/11 – “Save.tv”) im Mittelpunkt eines schon Jahre andauernden Rechtsstreits zwischen den Anbietern der Internet-Videorecorder save.tv und shift.tv und privaten Fernsehsendern. Der vorliegende Beitrag widmet sich zunächst den – insofern zentralen – urheberrechtlichen Fragen, ob bei Internet-Videorecordern ein Fall der Kabelweitersendung nach § 20b UrhG vorliegt und daher ein gesetzlicher Kontrahierungszwang für Sendeunternehmen besteht (II. und III.). Auf dieser Basis analysieren die Autoren die frühere Rechtsprechung des BGH zum Zwangslizenzeinwand – insbesondere in der Entscheidung “Orange Book Standard” (BGH, Urt. v. 6.5.2009 – KZR 39/06 – Orange Book Standard, CR 2009, 492) (IV.) und die für und gegen eine Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung auf das Urheberrecht diskutierten Argumente. Sie spannen dabei den Bogen bis zum Fazit des BGH in seiner Entscheidungstrias vom 11.4.2013 und etwaigen Auswirkungen des FRAND-Vorlagebeschlusses des LG Düsseldorf (LG Düsseldorf, Beschl. v. 21.3.2013 – 4 b O 104/12, GRUR-RR 2013, 196) (IV. und V.).
  • BGH v. 11.4.2013 - I ZR 152/11, BGH: Internet-Videorekorder II – Direktkopien für einzelne Nutzer, CR 2013, 394-400
  • BGH v. 11.4.2013 - I ZR 151/11, BGH: Internet-Videorekorder II – Masterkopie für Nutzerkopien, CR 2013, 400-401
  • OLG Karlsruhe v. 5.4.2013 - 4 U 18/13, OLG Karlsruhe: Kein berufsrechtliches Verbot für Online-Terminsvertreter-Börse, CR 2013, 401-402
  • LG Berlin v. 30.4.2013 - 15 O 92/12, LG Berlin: Unzulässige Datenschutzklauseln bei Apple, CR 2013, 402-404
  • LG München I v. 22.3.2013 - 21 S 28809/11, LG München: Keine Gefährdungshaftung für Internetanschluss bei Filesharing, CR 2013, 404-406
  • LG Krefeld v. 15.11.2012 - 12 O 111/12, LG Krefeld: Unternehmenshaftung für Google+-Listing, CR 2013, 406-407
  • AG Menden v. 9.1.2013 - 4 C 409/12, AG Menden: Kein Rechtsbindungswille in Facebook-Gruppen, CR 2013, 407
  • BGH v. 1.3.2013 - V ZR 14/12, BGH: Kommerzielle Verwertungsrechte des Eigentümers an Bildern seines Grundstücks, CR 2013, 408
  • OLG Dresden v. 12.7.2011 - 14 U 1071/06, OLG Dresden: Keine unzulässige Vervielfältigung durch Anbieter eines Internet-Videorekorders, CR 2013, 408

Report

  • Diedrich, Kay, Vollharmonisierung des EU-Datenschutzrechts – bereits geltende Vorgaben für deutsche Datenschutzgesetze, Maßstäbe für richtlinienkonforme Auslegung und Anwendbarkeit nach EuGH vom 24.11.2011, CR 2013, 408-412
    Die Bedeutung des Datenschutzrechts ist stetig gewachsen. Für die Gestaltung von IT-Systemen, im Arbeits- oder im Energiewirtschaftsrecht sind datenschutzrechtliche Fragen entscheidend. Spätestens über die Mitbestimmungsrechte des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist Datenschutzrecht im Arbeitsalltag der Projektplanung deutscher Unternehmen angekommen. Gestiegene öffentliche Aufmerksamkeit bewirken zunehmende gesetzgeberische Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene, s. nur zu Beschäftigtendatenschutz, Smart Metering und Smart Grid.Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Entwurf einer Datenschutzgrundverordnung (“DS-GVO”) hat für umfangreiche Diskussionen über Auswirkungen von EU-Regeln auf das deutsche Datenschutzrecht gesorgt. Die Maßgeblichkeit EU-rechtlicher Vorgaben für die Anwendung deutschen Datenschutzrechts hängt aber nicht von einem (möglicherweise noch etliche) Jahre entfernten Inkrafttreten der DS-GVO und dem Ablauf der Übergangsfristen ab: Der EuGH hatte im Jahr 2011 entschieden, dass die EU-Richtlinie 95/46/EG (“DSR”) grundsätzlich Vollharmonisierungswirkung entfaltet. In verallgemeinerungsfähigen Worten hat der EuGH (i) abweichende nationale Verschärfungen des Datenschutzrechts für unanwendbar erklärt und (ii) richtlinienkonforme Auslegungen im Sinne einheitlicher Datenschutzstandards im Binnenmarkt vorgegeben. Trotzdem werden diese Maßstäbe in den Gesetzgebungsverfahren, Veröffentlichungen von Datenschutzbehörden und in der rechtswissenschaftlichen Diskussion kaum berücksichtigt. Nachfolgend sollen deshalb zunächst die EU-rechtlichen Maßstäbe erläutert und dann die Auswirkungen für das deutsche Recht anhand der Beispiele Beschäftigtendatenschutz, Smart Metering und mobile Datenverarbeitungssysteme dargestellt werden. Schließlich wird kurz diskutiert, welche Auswirkungen insoweit die Anwendbarkeit des Entwurfs der DS-GVO hätte.
  • Conrad, Isabell / Lejeune, Mathias / Stögmüller, Thomas / Brandi-Dohrn, Anselm, Stellungnahme der DGRI v. 17.5.2013 zum (zweiten) europäischen Entwurf einer Technologietransfer-GVO, Mit besonderem Blick auf Lizenzvereinbarungen über Software-Urheberrechte, CR 2013, 412-416
    Auf den Sitzungen vom 7.3.2013 und 16.4.2013 in München haben sich die Fachausschüsse Vertragsrecht und Wirtschafts- & Steuerrecht der DGRI mit dem Entwurf der Europäischen Kommission für eine “Verordnung über die Anwendung von Art. 101 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen” (nachfolgend “TT-GVO-E”) und für “Leitlinien zur Anwendung von Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Technologietransfer-Vereinbarungen” (nachfolgend “Leitlinien-E”) beschäftigt. Hierauf aufbauend nimmt die DGRI zu beiden Entwürfen Stellung, wobei diese Stellungnahme aufgrund des Tätigkeitsbereichs der DGRI schwerpunktmäßig auf Lizenzvereinbarungen über Software-Urheberrechte abstellt.

Computer und Recht aktuell

  • Hasenstab, Sven, OLG Dresden: Kein Schadensersatz wegen Betriebs einer Mobilfunksendeanlage, CR 2013, R055
  • Heliosch, Alexandra, Bundesrat: Zustimmung zur Bestandsdatenauskunft, CR 2013, R055-R056
  • Funke, Michael, Deutsche Telekom: Geschwindigkeitsdrosselung für Privatkunden, CR 2013, R056
  • Raapke, Julius, BGH: Vergütung für Text-Einstellen in Hochschul-Intranet, CR 2013, R056-R057
  • Raapke, Julius, BGH: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Googles “Autocomplete”-Funktion, CR 2013, R057-R058
  • Hasenstab, Sven, BGH: Vorlage an EuGH wegen urheberrechtlicher Zulässigkeit von Framing, CR 2013, R058
  • Schräder, Ulrike, EU: Entwurf des Abkommens für Beitritt zur EMRK, CR 2013, R059
  • Schräder, Ulrike, BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Antiterrordatei, CR 2013, R059-R060
  • Krauß, Friederike, WLAN-Scanning: Bußgeld gegen Google, CR 2013, R060-R061

Report

  • Albrecht, Florian, Buchbesprechungen, Vergaben von IT-Leistungen, CR 2013, R061-R062
  • Lachenmann, Matthias, Buchbesprechungen, Bundesdatenschutzgesetz, CR 2013, R062

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 06.06.2013 09:44