Heft 4 / 2013

In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 4 vom 01.04.2013, lesen Sie folgende Beiträge.

Aktuelle Kurzinformationen

  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, EuGH: Kein Livestreaming ohne Einwilligung des Senders, ITRB 2013, 73
  • Minnerup, Silke, VG Schleswig: Zulässige Klarnamenpflicht bei Facebook, ITRB 2013, 73
  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, Erweiterte Meldepflicht bei Datenschutzpannen, ITRB 2013, 73-74
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, Neue Widerrufsbelehrung ab 2014, ITRB 2013, 74
  • Conrad, Isabell, DGRI: Bewegung im Kartellrecht – Konsultation und Stellungnahme zur neuen TT-GVO, ITRB 2013, 74-75
  • LL.M.-Studiengänge in Düsseldorf, ITRB 2013, 75

Rechtsprechung

  • BGH v. 13.12.2012 - I ZR 217/10 / Rössel, Markus, Fremde Marke als AdWord – MOST-Pralinen, ITRB 2013, 75-76
  • OLG München v. 15.1.2013 - 6 W 86/13 / Wolff, Christian, Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch des Lizenznehmers, ITRB 2013, 76-77
  • OLG Brandenburg v. 10.12.2012 - 1 Ws 218/12 / Engels, Thomas, Berufung per SMS-to-Fax-Service, ITRB 2013, 77
  • OLG Hamburg v. 24.10.2012 - 5 U 38/10 / Schmid, Gregor / Schulte-Braucks, Christina, Unlauteres Screen Scraping, ITRB 2013, 77-79
  • OVG Niedersachsen v. 16.5.2012 - 7 LC 15/10 / Aghamiri, Bahram, Gewerberechtliche Anzeigepflicht eines Softwareentwicklers, ITRB 2013, 79-80
  • LG Regensburg v. 31.1.2013 - 1 HK O 1884/12 / Kunczik, Niclas, Impressumspflicht bei Facebook, ITRB 2013, 80
  • LG Bamberg v. 28.11.2012 - 1 HK O 29/12 / Intveen, Carsten, Kein Impressum ohne Telefonnummer, ITRB 2013, 80-81
  • LG Kiel v. 7.9.2012 - 1 S 25/12 / Intveen, Carsten, Keine zusätzlichen Kosten bei SMS-Flatrate, ITRB 2013, 81
  • LG Frankfurt/M. v. 18.7.2012 - 2-06 S 3/12 / Elteste, Thomas, Fliegender Gerichtsstand bei Filesharing, ITRB 2013, 81-82
  • VG Leipzig v. 3.12.2012 - 5 L 1308/12 / Rössel, Markus, Auskunftsanspruch des Landesdatenschutzbeauftragten, ITRB 2013, 82-83
  • AG Cloppenburg v. 2.10.2012 - 21 C 193/12 / Engels, Thomas, Widerrufsbelehrung gegenüber Unternehmern, ITRB 2013, 83-84

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

  • Jeloschek, Christoph / Härting, Niko, Cross Border E-Commerce: Niederlande – Teil 1, ITRB 2013, 84-87
    Angesichts der europäischen Wurzeln der für das Fernabsatzrecht relevanten Rechtsgebiete liegt die Annahme nahe, dass die Rechtslage in den Niederlanden der in Deutschland sehr ähnlich ist. Dies ist jedoch nicht der Fall bzw. nicht in dieser Allgemeinheit gültig, da es einige praktische Unterschiede und Besonderheiten gibt, deren Kenntnis für den erfolgreichen Launch eines Webshops in den Niederlanden oder die Aufnahme ähnlicher Aktivitäten unerlässlich ist. Der vorliegende Beitrag gibt einem Überblick über den E-Commerce in den Niederlanden, die rechtlichen Grundlagen und einige Besonderheiten. In einem zweiten Teil wird es dann um Spezifika der niederländischen Praxis gehen.
  • Stiemerling, Oliver, Sachgerechte Verifikation bei Software-Escrow, Anforderungen an die Prüfung und Dokumentation von Sourcecode bei der Software-Hinterlegung, ITRB 2013, 87-89
    Unternehmen sind oft existenziell vom Bestand der ihren Geschäftsprozessen zugrunde liegenden Softwaresysteme abhängig. Ein probates Mittel zur Absicherung evtl. Ausfälle ist die Hinterlegung des zur Weiterentwicklung und Fehlerbehebung erforderlichen Sourcecodes bei einer Hinterlegungsstelle, das sog. Software Escrow. Wesentliches Qualitätsmerkmal eines sinnvollen Escrows ist die fach- und sachgerechte Prüfung des Sourcecodes, da nur sie die tatsächliche Verwendbarkeit im Herausgabefall gewährleistet. Dieser Beitrag zeigt aus der technischen Perspektive eines IT-Sachverständigen die gravierendsten Fehler bei der Sourcecode-Prüfung im Escrow-Verfahren auf, die ein rechtlicher Berater kennen sollte, um im Interesse seines Mandanten ein sachgerechtes Prüfverfahren von der Hinterlegungsstelle einzufordern und vertraglich festzuschreiben (zur Gestaltung der Escrow-Vereinbarung s. bspw. , CR 2013, 78).
  • Grosskopf, Lambert / Kuntze, Nicolai / Rudolph, Carsten, Beweiswert digitaler Asservate, Bedeutung digitaler Signaturen für die Integrität von Images, ITRB 2013, 90-92
    Zur Vorbereitung und Durchführung von Gerichtsverfahren werden immer mehr digitale Daten benötigt. Es ist daher gängige Praxis der Beweissicherung, ein Speicherabbild von kompletten Festplatten herzustellen (sog. Images). Im Unterschied zu einer Datensicherung enthält ein Image auch Informationen über die Dateisystemstruktur des Originaldatenträgers inklusive der Master Boot Records, weil die Rohdaten und nicht nur einzelne Dateien kopiert werden. Manipulationen an den Images sind nur schwer oder gar nicht nachweisbar. Die Erstellung, Verwahrung und Verwendung bedarf deshalb einer besonderen Sorgfalt, damit die Images als taugliche digitale Beweismittel dienen können. Nur bei Einsatz spezieller Techniken kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgewiesen werden, dass die gespeicherten Daten den Originalen entsprechen.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

  • Söbbing, Thomas, Transition und Transformation im IT-Outsourcingprojekt, Rechtsfragen zu Übergabe und Erneuerung von IT-Services im Rahmen des Outsourcings, ITRB 2013, 93-95
    Transition und Transformation sind nach dem ITIL V3-Modell wichtige Leistungen während der Service Transition Phase (Implementierungsphase). Transition bezeichnet den Übergang von Daten, Applikationen und Services vom Kunden oder Altprovider auf den Provider, Transformation den Übergang vom Soll-Betrieb zum Ist-Betrieb. Mit der erfolgreichen Umsetzung von Transition und Transformation steht und fällt das gesamte Outsourcingprojekt.

Literaturempfehlung

  • Minnerup, Silke, Soziale Netzwerke als Werbeplattform, ITRB 2013, 95-96

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 02.04.2013 09:56