Heft 1 / 2013

In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 1, Erscheinungstermin: 15. Januar 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Computerrecht

  • Schöttle, Hendrik, Der Patentleft-Effekt der GPLv3, Risiken für das Patentportfolio beim kommerziellen Einsatz von Open-Source-Software, CR 2013, 1-8
    Der bislang teuerste Patentstreit der Geschichte zwischen Apple und Samsung zeigt, dass Softwarepatente von wachsender Bedeutung sind. Umso wichtiger ist es, das Patentportfolio vor einer Entwertung zu schützen. Eine solche vermag allerdings der Patentleft-Effekt zu bewirken, der beim Umgang mit Open-Source-Software greifen kann.In diesem Beitrag soll aufgezeigt werden, was der Patentleft-Effekt der GPLv3 im Detail bewirkt und welche Konsequenzen daraus im unternehmerischen Umgang mit Open-Source-Software zu ziehen sind. Ausgehend von der zunehmenden Relevanz von Software-Patenten für den Open-Source-Bereich (I.) skizziert der Beitrag zunächst die allgemeinen Merkmale des Patentleft-Effekts (II.). Sodann werden die wichtigsten patentrechtlichen Regelungen der GPLv3 und ihre möglichen Auswirkungen auf den Einsatz von GPLv3-Komponenten in Unternehmenssoftware aufgezeigt. Dabei beginnt der Beitrag mit Ziff. 11 GPLv3 und untersucht nicht nur dessen Patentlizenz von Mitwirkenden (III.), sondern auch dessen Downstream License (IV.) und dessen Erweiterung einzelvertraglich eingeräumter Patentlizenzen (V.). Abgerundet wird der Beitrag durch eine Darstellung diskriminierender Patentlizenzen (VI.) und der patentrechtlichen Bezüge in Ziff. 10 GPLv3 (VII.).
  • Hoppen, Peter, Technische Schutzmaßnahmen bei Software, Verfahren zur Kontrolle der unberechtigten Nutzung, CR 2013, 9-16
    Die vielbeachtete UsedSoft-Entscheidung des EuGH zur Erschöpfung bei Software, die per Download bezogen wurde, stellt die Rechtinhaber vor Herausforderungen in der Durchsetzung Ihrer Rechte. Die Lizenz kann nicht mehr zwingend an einen physischen Datenträger gebunden werden. Damit entfällt die Möglichkeit, physikalische Merkmale zur Kennzeichnung des legitimen Vervielfältigungsstücks zu benutzen. Dies hat auch der EuGH gesehen und die Lizenzgeber bzw. Rechteinhaber weitgehend ermächtigt, die digital vertriebenen Vervielfältigungsstücke mittels technischer Schutzmaßnahmen gegen unerlaubte Vervielfältigung zu schützen.Der Beitrag stellt dar, wie solche technischen Maßnahmen aussehen können. Dazu werden funktionale Bereiche des Digital Rights Management (DRM) skizziert, technische Möglichkeiten der Absicherung von Software gegen unberechtigte Nutzung aufgezeigt und es wird beschrieben, welche technisch/organisatorischen Schutzmaßnahmen an den verschiedenen Ereignissen in einem Software-Nutzungszyklus zum Einsatz kommen können.
  • BGH v. 17.10.2012 - VIII ZR 226/11, BGH: Kein Einbau der Ersatzsache im Wege der Nacherfüllung außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs, CR 2013, 16-18
  • LG Berlin v. 3.5.2012 - 526 Qs 10-11/12, 526 Qs 10/12, 526 Qs 11/12, LG Berlin: Durchsuchung wegen gewerbsmäßiger Software-Piraterie, CR 2013, 19-21

Telekommunikationsrecht

  • Neumann, Andreas, Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts für die Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen, Zugleich Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 22.11.2012 – Rs. C-119/12, CR 2013, 21-25
    Jenseits der Novelle des TKG waren die datenschutzrechtlichen Vorgaben für die Abtretung von Forderungen aus einem Vertrag über die Erbringung von Telekommunikationsdiensten eines der beherrschenden Themen des Telekommunikations(zivil)rechts im Jahr 2012. Mit seinem Beschluss vom 16.2.2012 hatte der BGH hier erste (höchstrichterliche) Pflöcke eingeschlagen, von einer abschließenden Entscheidung allerdings mit Blick auf das europäische Telekommunikationsdatenschutzrecht noch abgesehen (I.). Die diesbezüglichen Fragen hat der EuGH mit Urteil vom 22.11.2012 beantwortet. Der Beitrag fasst die wesentlichen Aussagen dieser Entscheidung zusammen (II.), skizziert ihre Bedeutung für die Praxis (III.) und schreibt damit den Beitrag des Verfassers in CR 2012, 235 ff., fort.
  • EuGH v. 22.11.2012 - Rs. C-119/12, EuGH: Zulässige Auftragsdatenverarbeitung von TK-Unternehmen für Factoring, CR 2013, 25-27
  • BVerfG v. 22.8.2012 - 1 BvR 199/11, BVerfG: Keine Grundrechtsverletzung durch Rundfunkgebühren für internetfähigen PC, CR 2013, 27-29
  • AG Düsseldorf v. 7.9.2012 - 55 C 4816/12, AG Düsseldorf: Erhöhte Hinweis- und Aufklärungspflicht für TK-Anbieter zur Höhe von Internet-Kosten, CR 2013, 29-30

Medienrecht

  • Lensdorf, Lars / Born, Walter, Die Nutzung und Kontrolle des dienstlichen E-Mail-Accounts und Internetzugangs, Vorschläge zur Regelung eines komplexen Beziehungsgeflechts, CR 2013, 30-37
    Ein Blick hinter die Kulissen zeigt, dass Unternehmen häufig die mit der Nutzung und Kontrolle des dienstlichen E-Mail-Accounts und Internetzugangs bestehenden Themenkomplexe nicht bzw. nicht ausreichend geregelt haben, was zu Problemen vielfältigster Art führen kann. Vor diesem Hintergrund will der folgende Beitrag nach einem kurzen Problemaufriss (I.) zunächst die wichtigsten IT- (II.) und arbeitsrechtlichen (III.) Aspekte aufzeigen, die im Zusammenhang mit der Nutzung und Kontrolle des dienstlichen E-Mail-Accounts und Internetzugangs zu beachten sind, um sodann Vorschläge für mögliche Regelungsinstrumente und Regelungsinhalte (IV.) zu unterbreiten. Zielsetzung des Beitrags ist dabei weniger eine Aufarbeitung und Diskussion der den einzelnen Themen zugrunde liegenden rechtlichen – teilweise umstrittenen – Grundlagen, sondern vielmehr die Unterbreitung möglicher, pragmatischer und praxistauglicher Regelungsinhalte.
  • BGH v. 25.10.2012 - VII ZR 146/11, BGH: Prioritätsprinzip für sukzessive Domainvorträge der DENIC zur selben Domain, CR 2013, 38-40
  • BGH v. 30.10.2012 - VI ZR 4/12, BGH: Verfügbarkeit von Nachrichten in Online-Archiv einer Tageszeitung, CR 2013, 40-44
  • OLG München v. 27.9.2012 - 29 U 1682/12, OLG München: Bestätigungsmail im Double-Opt-In-Verfahren als verbotene Werbung, CR 2013, 44-46
  • OLG Karlsruhe v. 12.9.2012 - 6 U 58/11, OLG Karlsruhe: Reichweite der Beseitigungspflicht für Online-Fotos nach Unterlassungserklärung, CR 2013, 46-48
  • OLG Frankfurt v. 29.8.2012 - 6 W 84/12, OLG Frankfurt: Kein vorzeitiger Vertragsschluss bei Vorkasse in Online-AGB, CR 2013, 48-49
  • VG Karlsruhe v. 7.11.2012 - 2 K 2430/12, VG Karlsruhe: Keine Ermächtigungsgrundlage zu Open Government städtischer Lebensmittelüberwachung, CR 2013, 49-50
  • LG Frankfurt/M. v. 8.11.2012 - 2-03 O 205/12, LG Frankfurt/M.: Keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten bei eBay “Versicherter Versand” und “Echtheit der Ware”, CR 2013, 51-52
  • LG Hamburg v. 24.9.2012 - 308 O 319/12, LG Hamburg: RetroShare Tool unzulässig, CR 2013, 52-53
  • LG München I v. 9.8.2012 - 7 O 26557/11, LG München I: Kein Privatkopie-Privileg für Online-Videorekorder, CR 2013, 53-55
  • LG München I v. 26.7.2012 - 7 O 10502/12, LG München: Software zum Download geschützter Videostreams – Freemium TubeBox, CR 2013, 56-58
  • LG Aschaffenburg v. 3.4.2012 - 2 HK O 14/12, LG Aschaffenburg: Beginn der Anbieterkennzeichnungspflicht für “Under-Construction” Websites, CR 2013, 58-59
  • EuGH v. 16.10.2012 - Rs. C-614/10, EuGH: Notwendige Unabhängigkeit von Datenschutzbehörden, CR 2013, 59
  • BVerfG v. 17.9.2012 - 1 BvR 2979/10, BVerfG: Online-Meinungsäußerung über Personen – “rechtsradikal”, CR 2013, 59
  • OLG Celle v. 31.10.2012 - 13 W 87/12, OLG Celle: Strenge Auskunftspflicht zur Reichweite urheberrechtlicher Bild-Verletzungen, CR 2013, 59-60
  • LAG Hamm v. 10.10.2012 - 3 Sa 644/12, LAG Hamm: Kündigung wegen Facebook-Beleidigungen, CR 2013, 60

Report

  • Ziebarth, Wolfgang, Demokratische Legitimation und Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzbehörden, Warum das durch die Rechtsprechung des EuGH (Rs. C-518/07, CR 2010, 339 und Rs. C-614/10) Erreichte durch den Entwurf für eine Datenschutz- Grundverordnung gefährdet wird, CR 2013, 60-68
    Der EuGH hat mit Urteil vom 9.3.2010 (Rs. C-518/07, CR 2010, 339 = EuZW 2010, 296) die Eingliederung der deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich in die hierarchische (Landes-)Verwaltung für europarechtswidrig erklärt und damit ministerialfreie Datenschutz-Kontrollstellen verlangt, da nach Art. 28 Abs. 1 S. 2 DS-RL die Behörden “in völliger Unabhängigkeit” zu arbeiten haben. Der dadurch nötig gewordene Umsetzungsprozess wurde in den Ländern erst Ende 2011 abgeschlossen. In einem weiteren Urteil gegen die Republik Österreich (EuGH, Urt. v. 16.12.2012 – Rs. C-614/10, CR 2013, 59 [in diesem Heft] hat er diese Rechtsprechung bestätigt und konkretisiert.Der vorliegende Beitrag geht in Abschnitt I. zunächst der Frage nach, ob die vom EuGH verlangte Ministerialfreiheit mit deutschem Verfassungsrecht vereinbar ist. Abschnitt II. widmet sich weiteren Konsequenzen für die Struktur der Kontrollstellen, die sich nicht direkt aus den Urteilen, aber aus dem Erfordernis “völliger Unabhängigkeit” ergeben. In Abschnitt III. wird herausgearbeitet, dass der Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) an zwingendem Verfassungsrecht, aber auch an primärem Europarecht scheitern muss, weil er die Unabhängigkeit der Datenschutz-Behörden beseitigen würde.

Computer und Recht aktuell

  • Funke, Michael, Bundesregierung: Eckpunktepapier zu “Trusted Computing” und “Secure Boot”, CR 2013, R003
  • Funke, Michael, EuGH: Zur Forderungszession durch einen Telekommunikationsanbieter, CR 2013, R003-R004
  • Sturm, Fabian, BGH: Keine Markenverletzung durch Keyword-Advertising bei deutlicher Trennung von Werbung und Suchtreffern, CR 2013, R004-R005
  • Sturm, Fabian, BGH: Unzulässigkeit von Tonträger-Sampling bei Möglichkeit eigener Einspielung, CR 2013, R005
  • Weissweiler, Dennis, OLG München: Spam durch Zugang nicht genehmigter bestätigungsauffordernder E-Mail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens, CR 2013, R005-R006
  • Weissweiler, Dennis, OLG Hamm: Keine Datenerhebung bei minderjährigen Verbrauchern zur Akquise mittels Gewinnspiel, CR 2013, R006-R007
  • Nietsch, Thomas, Bundesregierung: Bericht über den Fortschritt von Geodatennutzung, CR 2013, R007

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 14.01.2013 16:39