Heft 4 / 2011

In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 4 vom 01.04.2011, lesen Sie folgende Beiträge:

Aktuelle Kurzinformationen

  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, EuGH: Kein Urheberrechtsschutz für grafische Benutzeroberfläche als Computerprogramm, ITRB 2011, 73
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, BGH: Siebentägige Speicherung dynamischer IP-Adressen, ITRB 2011, 73
  • Minnerup, Silke, BGH: Kein Double-Opt-In-Verfahren bei Telefonwerbung, ITRB 2011, 73-74
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, Überarbeitete Version der Wayback Machine, ITRB 2011, 74
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, Urheberrechtsverletzungen bei Twitter, ITRB 2011, 74

Rechtsprechung

  • EuGH v. 21.10.2010 - Rs. C-467/08, Partielle Unzulässigkeit der urheberrechtlichen Geräteabgabe, ITRB 2011, 74-75
  • BGH v. 3.2.2011 - I ZR 129/08 – UsedSoft, BGH: Handel mit “gebrauchten” Softwarelizenzen, ITRB 2011, 75-76
  • BGH v. 11.11.2010 - III ZR 57/10, Keine Sonderkündigung bei Umzug aus DSL-Gebiet, ITRB 2011, 76-77
  • BGH v. 19.10.2010 - VI ZR 237/09, Unterlassungsansprüche gegen zwei Parteien als eine Angelegenheit, ITRB 2011, 77
  • KG v. 29.11.2010 - 26 U 159/09, Mitverschulden des Bankkunden bei Phishing-Angriff, ITRB 2011, 77-78
  • OLG Köln v. 8.10.2010 - 6 W 142/10, Lichtbildkontrolle gesperrter Spieler bei Sportwetten, ITRB 2011, 78-79
  • LAG Köln v. 14.5.2010 - 4 Sa 1257/09, Kündigung wegen Missbrauchs der Zugriffsrechte, ITRB 2011, 80
  • AG Osnabrück v. 19.10.2010 - 66 C 83/10 (1), Inkasso einer Internetabonnementforderung als Beihilfe zum Betrug, ITRB 2011, 80-81

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

  • Auer-Reinsdorff, Astrid, Social Media Marketing, ITRB 2011, 81-85
    Social Media Marketing (SMM) eröffnet Unternehmen neben der traditionellen Marketingkommunikation direkte Wege, ihre Kunde zu erreichen und mit ihnen über ihre Produkte und Leistungen in den Dialog zu treten. Mit den Mitteln des SMM kann ein Unternehmen Aufmerksamkeit gewinnen, indem es einen unterhaltsamen oder praktischen Mehrwert schafft und die Kunden zum Feedback animiert. Kernelement ist dabei das Empfehlungsmarketing über Testimonials und/oder Leistungs- und Produktbewertungen durch die Nutzer und Kunden selbst. Social Media Strategien sind aus dem Werbemix der Unternehmen nicht mehr wegzudenken und stellen rechtliche Anforderungen an Unternehmen und Werbeagenturen.
  • Huppertz, Peter / Fritzsche, Benjamin, Titelschutz für Software, ITRB 2011, 86-89
    Der Beitrag soll anhand der Rechtsprechung einen Überblick über den Werktitelschutz für Software verschaffen, den Schutzumfang unter Berücksichtigung des Wettbewerbsrechts umreißen und die wesentlichen Unterschiede zum Markenschutz aufzeigen.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

  • Bischof, Elke / Witzel, Michaela, Der Generalunternehmervertrag, ITRB 2011, 89-93
    Komplexe IT-Projekte können häufig nicht von einem IT-Anbieter alleine durchgeführt werden. Der Auftragnehmer wird dann das bei ihm fehlende Know-how “zukaufen”. Da der Auftraggeber kein Interesse daran hat, mit mehreren Auftragnehmern parallel einzelne Verträge abzuschließen und selbst die Gesamtkoordination sowie das Risiko unklarer Verantwortlichkeiten zu übernehmen, wird er den Abschluss eines Generalunternehmervertrags bevorzugen. Für den Generalunternehmer birgt ein solcher Vertrag zusätzliche Risiken, da er gegenüber dem Auftraggeber Verpflichtungen eingehen muss, die er nur mit Hilfe Dritter tatsächlich erfüllen kann. Diese Abhängigkeit von der Leistungsfähigkeit des Subunternehmers ist bei der Vertragsgestaltung besonders zu berücksichtigen. Der Generalunternehmer muss sich insb. überlegen, welche Risiken er wirtschaftlich abfangen kann und welche Risiken in rechtlicher Hinsicht nicht tragbar sind
  • Witte, Andreas, Rückruf von Softwarerechten, ITRB 2011, 93-95
    Im Softwarebereich sind nur wenige Anwendungsfälle der §§ 41–42 UrhG bekannt. Das Rückrufrecht ist jedoch ein “scharfes Schwert”, weil es langfristige Lizenzverträge durchbrechen kann. Die Nachteile für den Rechteinhaber werden dabei in unterschiedlicher Weise kompensiert. Dieser Beitrag erläutert die beiden Varianten des Rückrufrechts und deren praktischen Nutzen unter Berücksichtigung einer verteilten Beweislast.

Literaturempfehlung

  • Minnerup, Silke, Zur Sicherheit von IP-Adressen-Ermittlungssoftware, ITRB 2011, 95-96

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 25.03.2011 17:49