Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)
TK-Lunchtime@DGRI: Der BGH klärt die Vertragslaufzeit von Telekommunikationsverträgen – Was sind die Auswirkungen auf den Glasfaserausbau?
Zu diesem Thema lädt die DGRI herzlich ein zur TK-Lunchtime@DGRI mit Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW ein - online via Microsoft Teams am Freitag, den 20.2.2026 von 12:00 bis 12:45 Uhr. In der Mittagspause bietet die DGRI mit diesem Format die Möglichkeit, sich zu aktuellen TK- und IT-sicherheitsrechtlichen Themen auf den aktuellen Stand zu bringen.
Zum Thema:
In zwei Verfahren hat der BGH zuletzt zur Laufzeit von Telekommunikationsverträgen und zum Beginn der Vertragslaufzeit geurteilt. Im jüngeren der beiden Verfahren entschied der BGH, dass der Beginn der Vertragslaufzeit auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällt und nicht von der Bereitstellung eines noch zu errichtenden Glasfaserhausanschlusses abhängig gemacht werden kann.
Diese Entscheidung schwächt die Praxis von ausbauenden Telekommunikationsanbietern, da sie für die Finanzierung des Ausbaus auf Einnahmen aus den Telekommunikationsverträgen angewiesen sind.
Gemeinsam mit unserem Referenten wollen wir die Entscheidung des BGH und ihre Auswirkungen für
Verbraucher und den Glasfaserausbau diskutieren.
Zum Referenten:
Felix Flosbach ist Rechtsanwalt und Leiter Gruppe Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale NRW und befasst sich schwerpunktmäßig mit Telekommunikations- und Digitalthemen. Er hat für die Verbraucherzentrale NRW das BGH-Verfahren zu Vertragslaufzeiten begleitet.
Anmeldung:
Den Zugangs-Link zur Teilnahme erhalten Sie nach Anmeldung. Bitte melden Sie sich möglichst bis zum
19.2.2026 per E-Mail an gerd.kiparski@viridium-gruppe.com an.




