Einladung zum Arbeitskreis EDV & Recht:

Hybride Veranstaltung: technisch-recht-gut-schreiben oder warum es so schwer ist, richtig verstanden zu werden

der Arbeitskreis EDV und Recht Köln e.V. lädt herzlich zu der folgenden Veranstaltung ein:

Thema:    

Hybride Veranstaltung: technisch-recht-gut-schreiben oder
warum es so schwer ist, richtig verstanden zu werden

Mittwoch, 28.2.2024, 18:00 Uhr 
im Hotel Pullmann oder online

Inhalte:    

Zwei ernst gemeinte, dennoch mit Humor und einer Prise Leichtsinn ausgestattete Vorträge über die Herausforderung, so zu schreiben, dass man möglichst gut verstanden wird. Dieser Abend ist keine Deutsch-Doppelstunde, und doch werden die Referentin und der Referent auf typische Fallstricke in Formulierungen und Struktur von juristichen und technischen Texten eingehen. Insbesondere noch eher unerfahrene sowie besonders erfahrene Autoren laufen Gefahr, in Gutachten, Berichten und Schriftsätzen aufgrund mangelnder Erfahrung oder eingeschliffener Routine Texte so zu schreiben, dass Leserinnen und Leser diese nicht gut oder nur mit großer Mühe nachvollziehen können.

 

"Fachchinesisch", nicht eingeführte Abkürzungen oder fehlende Anknüpfungspunkte gehören zu den mit etwas Achtsamkeit vermeidbaren typischen Problemstellen in juristischen wie technischen Texten. Besonders unangenehm kann es für IT-Sachverständige sowie für Juristen werden, wenn der eigene Text aufgrund struktureller oder sprachlicher Mängel im Rahmen eines Konfliktes angreifbar wird und damit die eigenen Argumente nicht mehr so gut verfangen oder unnötig in Frage gestellt werden, z.B. wenn man einen technischen Sachverhalt ungeschickt oder sogar falsch erklärt.

 

Die beiden Vortragenden werden die Problemfelder thematisieren und Tipps und Lösungsvorschläge diskutieren.

 

 

Referenten:    

Dipl.-Jur. Katharina Zimmermann ist Teil der Chefredaktion der LEGAL LAYMAN, einer juristischen Zeitschrift für Nichtjurist:innen. Darüber hinaus ist sie Dozentin für Bürgerliches Recht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Zurzeit befindet sie sich im Rechtsreferendariat am Landgericht Frankfurt am Main. Die juristische Ausbildung und die damit verbundene Lektüre fand sie schon immer anstrengend - elend lange Schachtelsätze, Fachbegriffe, zwischendurch noch so ein bisschen Latein à la de lege lata/ferenda und natürlich muss das, um auch authentisch zu sein, seitenlang so weitergehen! Im Rahmen ihrer Arbeit bei Legal Layman sowie als Dozentin vermittelt sie juristische Inhalte auf eine verdauliche Art und Weise. Ihr Motto: Nur wer verständlich spricht, dem kann geholfen werden!

 

Dipl.-Wirt.-Inf. Martin Wundram verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung in der Entwicklung und Implementierung sicherer Webanwendungen und im Internet Service Providing mit Fokus auf Sicherheit. Er ist seit 20 Jahren als Sachverständiger für IT-Sicherheit und IT-Forensik für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, Unternehmen und Privatpersonen tätig und führt seitdem auch Schulungen in diesen Fachgebieten durch. Er wird regelmäßig als Redner zu Vorträgen auch mit internationalem Publikum eingeladen und veröffentlicht als freier Autor Fachartikel z.B. für das deutsche IT-Magazin iX und c't. Er ist von der IHK Köln als Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung, insbesondere IT-Sicherheit und IT-Forensik öffentlich bestellt und vereidigt. Seine Beratungsschwerpunkte im Bereich IT-Sicherheit liegen in der Erstellung und Überprüfung von Sicherheitskonzepten nach ISO 2700x sowie in der Durchführung von Web-Security-/Penetrationstests.

 

Martin Wundram hat seinen Vortag bereits mehrfach, auch für viele Zuhörende, gehalten, etwa bei heise Show, it-sa oder Internet Security Days.

 

Datum:    

Mittwoch, 28.2.2024, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr

 

Ort:    

Wir freuen uns Sie wieder im Hotel Pullmann oder online begrüßen zu können.

 

 

Entgelt:    

VorOrt-Teilnahme:    45,- € für Mitglieder    70,- € für Nicht-Mitglieder
Online-Teilnahme:    30,- € für Mitglieder    45,- € für Nicht-Mitglieder

 

Anmeldung:    

Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann online unter https://www.akeur.de erfolgen.



Es werden Fortbildungsbescheinigungen nach §15 FAO ausgestellt.

Wir würden uns freuen, Sie auf der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

Weitere Informationen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Vereins unter https://www.akeur.de.

Mit freundlichen Grüßen

Wiegand Liesegang, 1. Vorsitzender
Arbeitskreis EDV und Recht Köln e.V.

Arbeitskreis EDV und Recht Köln e.V.
c/o WERNER Rechtsanwälte Informatiker
Oppenheimstr. 16
50668 Köln

Telefon: +49 221 / 97 31 430
E-Mail: info@akeur.de
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.01.2024 11:58

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