Information Exchange Directive

Am 22.5.2023 wurde die "Richtlinie (EU) 2023/977 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates" im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 22.5.2023 wurde die "Richtlinie (EU) 2023/977 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates" im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Richtlinie ersetzt den "Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union".

Text der Vorversion(en):


Am 15.3.2023 hat das Europäische Parlament mit 507 zu 99 Stimmen der Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten zugestimmt.

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Am 29.11.2022 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine vorläufige Einigung erzielt. Die Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten muss von beiden Organen noch formell gebilligt werden.

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Am 13.10.2022 hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments seinen Bericht zum Vorschlag für eine Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten veröffentlicht. Am 19.10.2022 hat das Europäische Parlament dem Beginn von Trilog-Verhandlungen auf Grundlage des LIBE-Berichts zugestimmt.

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Am 10.6.2022 hat der Rat der Europäischen Union seine allgemeine Ausrichtung für die Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten angenommen.

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Am 8.12.2021 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine "Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates" vorgelegt.

Ziel ist die Stärkung des Informationsaustausches der mitgliedstaatlichen Strafverfolgungsbehörden in rechtlicher und faktischer Hinsicht zu stärken. Die Mitgliedstaaten soll verpflichtet werden, eine zentrale Kontaktstelle einzurichten, die für die Koordinierung und Erleichterung des Informationsaustausches zuständig ist. Außerdem soll die von Europol verwaltete Netzanwendung für einen sicheren Datenaustausch (Secure Information Exchange Network Application, kurz "SIENA") als Standard-Kommunikationskanal vorgeschrieben werden.

Gleichzeitig hat die Europäische Kommission im Rahmen des "EU Police Cooperation Code" auch den Vorschlag für eine "Prüm II-Verordnung" (siehe dazu hier im Gesetzgebungsreport) und eine Empfehlung zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit vorgelegt.

Autor: Martin Neu, LL.M. (Exeter)



2023_05_Richtlinie (Amtsblatt)

2023_03_Zustimmung (Parlament)

2022_11_Trilog-Einigung

2022_10_Bericht (LIBE-Ausschuss)

2022_06_Allgemeine Ausrichtung (Rat)

2021_12_Vorschlag (Kommission)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.12.2023 12:23

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