Europol-Verordnung

Am 27.6.2022 wurde die Verordnung (EU) 2022/991 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung dient der Stärkung des Mandats von Europol zur Bekämpfung von Schwerkriminalität und Terrorismus und zur Bewältigung aufkommender Sicherheitsbedrohungen.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 27.6.2022 wurde die Verordnung (EU) 2022/991 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung dient der Stärkung des Mandats von Europol zur Bekämpfung von Schwerkriminalität und Terrorismus und zur Bewältigung aufkommender Sicherheitsbedrohungen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat infolgedessen den Referentenentwurf für ein "Zweites Gesetz zur Änderung des [nationalen] Europol-Gesetzes" veröffentlicht. Den Wortlaut dieses Entwurfs finden Sie hier.

Text der Vorversion(en):


Am 24.5.2022 hat der Rat der Europäischen Union dem ausgehandelten Kompromissvorschlag zugestimmt.

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Am 4.5.2022 hat das Europäische Parlament den ausgehandelten Kompromissvorschlag mit 480 zu 143 Stimmen bei 20 Enthaltungen angenommen.

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Am 16.3.2022 hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments dem ausgehandelten Kompromissvorschlag zugestimmt.

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Am 1.2.2022 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Rahmen der Trilog-Verhandlungen eine Einigung erzielt. Veränderungen der Europol-Verordnung sind in den Bereichen Forschung und Innovation, bei der Verarbeitung großer Datensätze und der Zusammenarbeit mit privaten Akteuren, Drittländern sowie der der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), bei Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS) und der Einleitung von Ermittlungen vorgesehen.

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Am 9.6.2021 hat der Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) seine Stellungnahme zur Änderung der Europol-Verordnung abgegeben.

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Am 8.3.2021 hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) seine Stellungnahme zur Änderung der Europol-Verordnung abgegeben.

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Am 9.12.2020 hat die Europäische Kommission einen "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 in Bezug auf die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Parteien, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen und die Rolle von Europol in Forschung und Innovation" veröffentlicht. Ziel des Kommissionsvorschlags ist die Stärkung des Europol-Mandats im Rahmen der Mission und der Aufgaben der Agentur, wie sie im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt sind. Den Wortlaut des Verordnungsvorschlags finden Sie hier.

Autor: Martin Neu, LL.M. (Exeter)



2022_06_Neue Verordnung (Amtsblatt)

2022_05_Zustimmung (Rat)

2021_08_Stellungnahme (EWSA)

2021_04_Stellungnahme (EDSB)

2020_12_Vorschlag (Kommission)

2016_05_Europol-Verordnung



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.12.2023 18:32

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