Recht auf Reparatur (Richtlinie)

Am 7.12.2023 haben die Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und dem Rat der Europäischen Union über den Vorschlag für eine Reparaturrichtlinie begonnen.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 7.12.2023 haben die Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und dem Rat der Europäischen Union über den Vorschlag für eine Reparaturrichtlinie begonnen.

Text der Vorversion(en):


Am 22.11.2023 hat der Rat der Europäischen Union seinen Standpunkt zum Vorschlag für eine Reparaturrichtlinie förmlich festgelegt, sodass Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen werden können (Trilog).

____________

Am 21.11.2023 hat das Europäische Parlament seinen Standpunkt zum Vorschlag für eine Reparaturrichtlinie auf Grundlage der Entschließung des Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz vom 25.10.2023 beschlossen.

____________

Am 25.10.2023 hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments eine Entschließung angenommen, sodass das Parlament im kommenden Monat seine Position abstimmen kann.

____________

Am 10.10.2023 hat der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) eine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Reparaturrichtlinie abgegeben. Die Veröffentlichung der Stellungnahme im Amtsblatt erfolgte am 22.12.2023.

____________

Am 14.6.2023 hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) eine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Reparaturrichtlinie abgegeben. Die Veröffentlichung der Stellungnahme im Amtsblatt erfolgte am 18.8.2023.

____________

Am 22.3.2023 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren (Reparaturrichtlinie) veröffentlicht. Dieser Vorschlag geht auf den European Green Deal vom 11.12.2019 zurück und soll zum nachhaltigen Verbrauch von Konsumgütern beitragen.

Mit der Richtlinie soll ein "Recht auf Reparatur" für Verbraucher eingeführt werden. Während der gesetzlichen Gewährleistung werden Verkäufer dazu verpflichtet, eine Reparatur anzubieten, wenn diese zumindest nicht teurer ist als der Austausch des Produkts. Verschiedene Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass auch nach dem Ende der gesetzlichen Gewährleistung die derzeit noch bestehenden Hindernisse eine Reparatur nicht verhindern.



2023_11_Standpunkt (Rat)

2023_11_Standpunkt (Parlament)

2023_10_Standpunkt (AdR)

2023_06_Standpunkt (EWSA)

2023_03_Vorschlag (Kommission)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.12.2023 17:23

zurück zur vorherigen Seite