EU-Datengesetz „Data Act“ angenommen: Neue Regeln für Zugang zu und Nutzung von Daten

Der „Data Act“ wurde vom Europäischen Parlament angenommen und bedarf nun nur noch der formellen Zustimmung des Rates. Das neue Gesetz soll Innovationen fördern, indem Hindernisse für den Datenzugriff beseitigt werden. Vor dem Hintergrund, dass Innovation zunehmend datengestützt stattfinden, soll der „Data Act“ klären, wer unter welchen Bedingungen auf Daten zugreifen darf. Zudem sollen mehr private und öffentliche Einrichtungen in die Lage versetzt werden, Daten auszutauschen.

Die neuen Rechtsvorschriften legen Regeln für die gemeinsame Nutzung von Daten fest, die von vernetzten Produkten oder damit verbundenen Diensten (z. B. Internet der Dinge, Industriemaschinen) erzeugt werden und ermöglichen den Nutzern Zugang zu den erzeugten Daten. Sie sollenzur Entwicklung neuer Dienste beitragen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, wo große Datenmengen benötigt werden, um Algorithmen zu trainieren. Außerdem sollen Kundendienstleistungen und Reparaturen von vernetzten Geräten billiger werden. In Ausnahmefällen oder Notfällen, wie Überschwemmungen und Waldbränden, können öffentliche Stellen nach dem neuen Gesetz auf Daten des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Verhinderung unrechtmäßiger Datenübermittlungen

Die Abgeordneten setzten sich für eine klare Definition von Geschäftsgeheimnissen und Inhabern von Geschäftsgeheimnissen ein, um unrechtmäßige Datenübermittlungen und Datenlecks in Länder mit schwächeren Datenschutzbestimmungen zu verhindern. Sie wollen auch verhindern, dass Wettbewerber in einem bestimmten Bereich den Zugang zu Daten ausnutzen können, um Dienste oder Geräte ihrer Konkurrenten nachzukonstruieren („reverse engineer“).

Das neue Gesetz erleichtert den Wechsel zwischen Cloud-Diensteanbietern – Unternehmen, die Netzwerkdienste, Infrastruktur oder Geschäftsanwendungen in der Cloud anbieten – und führt Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige internationale Datenübermittlungen durch diese Unternehmen ein. Die Abgeordneten stellten sicher, dass das Datengesetz bedeutet, dass Kunden von Cloud-Diensten die Möglichkeit haben, Verträge auszuhandeln und nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden zu sein.

Die Berichterstatterin Pilar del Castillo Vera (EVP, ES) sagte: „Das Datengesetz ist ein Wendepunkt. Daten über die Funktionsweise von Industrieanlagen ermöglichen es Fabriken, landwirtschaftlichen Betrieben und Bauunternehmen, Betriebszyklen, Produktionslinien und das Lieferkettenmanagement zu optimieren. Mit dem ‚Data Act‘ wird ein neues datenagiles System geschaffen, das einen einfachen Zugang zu einer nahezu unendlichen Menge an qualitativ hochwertigen Daten ermöglicht. Das Gesetz wird maßgeblich dazu beitragen, bestehende Geschäftsmodelle und Prozesse zu optimieren, die Entwicklung neuer voranzutreiben und neue Werte zu schaffen. Mit anderen Worten, eine Chance für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit."

Nächste Schritte

Das Gesetz wurde mit 481 zu 31 Stimmen bei 71 Enthaltungen angenommen. Es bedarf nun der formellen Zustimmung des Rates, um in Kraft treten zu können.

Hintergrund

Die Menge der von Menschen und Maschinen erzeugten Daten hat in den letzten Jahren exponentiell zugenommen und wird zu einem entscheidenden Faktor für Innovationen von Unternehmen und Behörden (z.B. Gestaltung von Smart Cities). Die Gesetzgebung wird den Nutzern den Zugang zu den von ihnen erzeugten Daten ermöglichen, da nach Angaben der Europäischen Kommission 80 % der gesammelten Industriedaten nie genutzt werden.

Konferenz zur Zukunft Europas

Das Datengesetz verkörpert die Grundsätze, die in den Empfehlungen der Konferenz zur Zukunft Europas (COFOE) dargelegt sind, insbesondere die Vorschläge 31 Absatz 7, 7 und 10 Absatz 35, die auf die Schaffung einer robusten und gerechten digitalen Wirtschaft abzielen. Es spiegelt die Vision von COFOE wider, indem es sich für eine widerstandsfähige Dateninfrastruktur einsetzt, die europäische Werte und Prinzipien wahrt. Der „Data Act" unterstützt auch den digitalen Wandel öffentlicher Dienste und die Einführung einer gemeinsamen europäischen digitalen Identität, die grenzüberschreitende digitale Transaktionen und Dienste rationalisieren und gleichzeitig durch einen umfassenden Rahmen europäischer Normen und Leitlinien geschützt wird.
 

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.11.2023 13:02
Quelle: Europäischen Parlament PM vom 9.11.2023

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