Zweites Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (2. DiRUG)

Am 20.5.2022 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung beschlossen und veröffentlicht.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 20.5.2022 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung beschlossen und veröffentlicht.

Text der Vorversion(en):


Am 12.5.2022 hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung ohne Aussprache zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

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Am 9.5.2022 haben der Rechts- und der Wirtschaftsausschuss des Bundestages ihre Beschlussempfehlungen veröffentlicht.

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Am 6.5.2022 hat die Bundesregierung den "Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften" veröffentlicht.

Danach soll die Möglichkeit zur Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen ausgeweitet, die Beschränkung auf Rechtsträger wie Einzelkaufleute, GmbH oder Aktiengesellschaften aufgehoben und das Verfahren auf Anmeldungen des Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister ausgeweitet werden. Zudem soll das notarielle Verfahren der Online-Beurkundung auch auf einstimmig gefasste satzungsändernde Beschlüsse, GmbH-Sachgründungen und Gründungsvollmachten angewandt werden können.

Der Rechtsausschuss hatte nach der Verabschiedung des (ersten) Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, das am 1. August 2022 in Kraft treten wird, eine solche Erweiterung gefordert.

Autor: Martin Neu, LL.M. (Exeter)



2022_05_Stellungnahme Bundesrat

2022_05_Überweisung

2022_05_Ausschussempfehlungen

2022_05_Gesetzentwurf



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.07.2022 11:57

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