Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)

Das Gesetz wurde im BGBl. am 19.10.2020 verkündet.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Das Gesetz wurde am 19.10.2020 im BGBl. I Nr. 46, S. 2115, 14.10.2020 verkündet.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Text der Vorversion(en):


Am 18.9.2020 hat der Bundesrat seinen Beschluss aus der Sitzung am selben Tag veröffentlicht, keinen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG zu stellen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Am 28.8.2020 hat der Bundesrat des Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 3.7.2020 veröffentlicht, wofach der Bundestag den Entwurf in beigefügter Fassung angenommen hat.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Am 1.7.2020 hat der BT-Gesundheitsausschuss eine Vorabfassung seiner Beschlussempfehlung mitsamt Bericht herausgegeben.

Am selben Tag hat die Fraktion der FDP einen Entschließungsantrag zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs gestellt. Darin äußert die Fraktion Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Es müsse sichergestellt werden,  Gesundheitsdaten zu keinem Zeitpunkt Rückschlüsse auf einzelne Personen ermöglichten.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Am 20.5.2020 hat die Bundesregierung eine Unterrichtung herausgegeben, die die Stellungnahme des Bundesrates aufgreift und eine Gegenäußerung enthält.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Am 15.5.2020 hat der Bundesrat seine Stellungnahme aus der Sitzung desselben Tages veröffentlicht.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Am 30.4.2020 haben die Ausschüsse des Bundesrates Empfehlungen für die Stellungnahme abgegeben.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Am 27.4.2020 hat die Bundesregierung erneut einen Gesetzesentwurf veröffentlicht.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Am 19.4.2020 hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf auch selbst veröffentlicht.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Am 3.4.2020 hat der Bundesrat den Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG) veröffentlicht.

Zielrichtugnen seien Nutzbarkeit der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Versicherten, auch dann, wenn sie nicht über geeignete Endgeräte verfügte, ihre nähere Ausgestaltung, mehr Dynamik bei der Einführung der medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur durch Anreize und Fristen, Anpassungen im Fünften Buch zur Telematikinfrastruktur sowie differenzierte Regelungen für Datenverarbeitung sowie die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit in der Telematikinfrastruktur.

Am selben Tag hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine Stellungnahme über des Gesetzesentwurf abgegeben. Darin verweist er auf Defizite z.B. in Bezug auf das Zugriffsmanagement der ePA und die Freigabe von Daten für die Forschung

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)



2020_10_Verkündung_BGBl. Jg. 2020 Teil I Nr. 46, S. 2115_19.10.

2020_08_Gesetzesbeschluss BR_BR-Drs. 470/20 (B)_18.9.

2020_08_Gesetzesbeschluss BT_BR-Drs. 470/20_28.8.

2020_07_Entschließungsantrag FDP_BT-Drs. 19/20758_1.7.

2020_07_Empfehlungen Gesundheitsausschuss_BT-Drs. 19/20708_1.7.

2020_05_Unterrichtung durch BReg_BT-Drs. 19/19365_20.5.

2020_05_Stellungnahme BR_BR-Drs. 164/20 (B)_15.5.

2020_04_Empfehlungen der BR-Ausschüsse_BR-Drs. 164/1/20_30.4.

2020_04_Gesetzesentwurf BReg_BT-Drs. 19/18793_27.4.

2020_04_Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten_3.4.

2020_04_Gesetzesentwurf BReg_BR-Drs. 164/20_3.4.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.04.2021 16:20

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