Gesetzesentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts

Am 5.11.2020 ht die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts veröffentlicht.

 

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 5.11.2020 ht die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts veröffentlicht.

Die Befugnisse des Verfassungsschutzes sollen angepasst werden, um die aktuellen Herausforderungen insb. im Bereich des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus meistern zu können.

Dafür müssten gezielt auch Einzelpersonen in den Blick genommen werden können.

Folgende Maßnahmen sollen zur Erreichung dieses Ziels ergriffen werden:

  • Die Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung im Artikel 10-Gesetz (G10) sollen um eine Regelung der Durchführung als Quellen-TKÜ ergänzt werden. Es müsse auf die veränderten Kommunikationsgewohnheiten eingegangen werden. Daher sieht der Gesetzesentwurf ergänzende Befugnisse für die Nachrichtendienste durch die Regelung zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung auch von Messengerdiensten durch Auslesen der nach Anordnung im Endgerät gespeicherten Kommunikation vor. 
  • Der personenbezogene Aufklärungsansatz soll geschärft und die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) verbessert werden. Der Informationsaustausch wird durch die erweiterte Möglichkeit gemeinsamer Datenhaltung technisch unterstützt, was auch die übergreifende Analysefähigkeit bei Auswertung vorhandener Information verbessert.
  • Anpassungen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) sollen vorgenommen werden um die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung in praktischer Hinsicht zu erleichtern und zu verbessern.

 

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

____________

 

 



2020_11_GesetzesE BReg_Anpassung VerfasschungsschutzR v. 05.11.2020



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.11.2020 15:18

zurück zur vorherigen Seite