Gesetz zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität

Am 28.6.2019 hat der Bundesrat entschieden, den Entwurf beim Bundestag nicht einzubringen.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 28.6.2019 hat der Bundesrat entschieden, den Entwurf beim Bundestag nicht einzubringen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Text der Vorversion(en):


Am 14.6.2019 haben die Ausschüsse des Bundesrats sich zum Entwurf geäußert. Der Rechtsausschuss empfahl, das Zitiergebot zu berücksichtigen. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss empfahlen, den Entwurf einzubringen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Am 28.5.2019 hat das Land NRW im Bundesrat einen Gesetzesantrag zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität gestellt. Der Entwurf beseitige die unangemessene Bagatellisierung der Computer- und Datendelikte, indem er spezifische Qualifikationstatbestände und Regelbeispiele mit erhöhten Strafdrohungen schaffe, um den differenzierten Unrechtsgehalt der in Betracht kommenden Fallgestaltungen sachgerecht erfassen zu können. Ferner verbessere der Entwurf die Möglichkeiten der Täterermittlung und Sachverhaltsaufklärung, indem er unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes den Straftatenkatalog des § 100a Absatz 2 StPO um bestimmte, schwerwiegende Begehungsweisen der Cybercrime-Delikte ergänze und damit den Anwendungsbereich der Telekommunikationsüberwachung in verfassungsmäßiger Weise an die Bedürfnisse einer effektiven Strafverfolgung anpasse.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 

 



2019_06_Beschluss BRat_BR-Drs. 248/19 (Beschluss)_28.6.

2019_06_Empfehlungen der Ausschüsse_BR-Drs. 248/1/19_14.6.

2019_05_Gesetzesantrag NRW_BR-Drs. 248/19_28.5.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.04.2021 21:44

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