1. IT-Änderungsstaatsvertrag

Am 30.8.2019 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag herausgegeben.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Text der Vorversion(en):


Am 30.8.2019 hat die Bundesregierung einen Entwurf für eines Gesetzes zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag herausgegeben. Mit diesem Gesetz solle die nach Artikel 91c Absatz 2 Satz 3 GG erforderliche Zustimmung des Deutschen Bundestages zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG erfolgen. Ziel sei, die T-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltungen weiterentwickeln, indem zum 1. Januar 2020 eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts geschaffen werde, die den IT-Planungsrat bei der Koordinierung der ebenenübergreifenden Zusammenarbeit unterstütze. Die gemeinsame Anstalt solle die Kurzbezeichnung FITKO tragen und in Frankfurt am Main angesiedelt sein.

Zudem verpflichteten sich Bund und Länder, dem IT-Planungsrat für die Jahre 2020-2022 ein Digitalisierungsbudget in Höhe von bis zu 180 Millionen Euro bereitzustellen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)



2019_04_Gesetzesentwurf BReg_BR-Drs. 153/19_5.4.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.04.2021 21:43

zurück zur vorherigen Seite