Arbeitskreis EDV und Recht Köln e.V.

Künstliche Intelligenz = künstliches Urheberrecht? Wie lassen sich neuronale Netze schützen?

Am 27.2.2019 lädt der Arbeitskreis EDV und Recht e.V. herzlich zu Vortrag und Diskussion über "Künstliche Intelligenz = künstliches Urheberrecht? Wie lassen sich neuronale Netze schützen?" von 18:00 - 20:00 Uhr in das Stadthotel am Römerturm (St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln) ein.

Inhalte

Künstliche Intelligenz ist in aller Munde. Neuronale Netze erledigen den Kundensupport, managen die Supply-Chain, bekämpfen Krankheiten und betreiben Aktienhandel. Der Vortrag erklärt die Funktionsweise und die Entwicklung von KI-Verfahren, insbesondere von Machine Learning Systemen wie z.B. Neuronalen Netzen. Ferner zeigt er auf, wie erlernte Modelle urheberrechtlich geschützt sind und wie sich dieser Schutz ergänzen lässt.

Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und typische Probleme im Einzelnen besprochen werden.

Referenten

Christoph Henkelmann ist Diplominformatiker, Mitgründer der Kölner Mobilagentur TheAppGuys, sowie Geschäftsführer und Mitgründer der DIVISIO GmbH. Bei DIVISIO leitet er die Entwicklung von KI Systemen im Kundenauftrag sowie für firmeneigene Produkte. Er hat 20 Jahre Erfahrung in der Softwareentwicklung und fühlt sich in einem Dutzend Programmiersprachen zu Hause.

Kjell Vogelsang ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht. Sein Interesse gilt der Technik und der rechtlichen Umsetzung. Er beherrscht die Administration von Linux-Servern und verschiedene Programmiersprachen und hat seine Kanzleisoftware selbst geschrieben. Software-Projekte kennt er von innen und außen. Er ist Trainer in allen Fragen des Vertrags- und IT-Rechts, u.a für den Volkswagenkonzern, und Dozent an der Universität Münster.

Weitere Infos + Anmeldung: http://www.edv-und-recht.de/


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.01.2019 11:51

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