Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Am 17.6.2019 haben die Ausschüsse des Bundesrats ihre Empfehlungen veröffentlicht.

 

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 17.6.2019 haben der federführende Rechtsausschuss, der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss ihre Empfehlungen zum Gesetzesentwurf veröffentlicht.

Die Ausschüsse weisen auf die Funktion der Rechtsdurchsetzungen von Abmahnungen hin und bittet zu prüfen, ob durch durch die Definition der Zuwiderhandlung in nur unerheblichem Maße (§ 13a UWG neu), die laut Begründung auch einschlägig sein kann, wenn den Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen auf Grund unionsrechtlicher Vorgaben für kommerzielle Kommunikation einschließlich Werbung und Marketing nicht vorenthalten werden dürfen (§ 5a Abs. 4 UWG), nicht ein zu großes Rechtsdurchsetzungsdefizit zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher bewirkt wird.

Weiterhin soll geprüft werden, ob die Deckelung der Vetragsstrafe nach § 13a Abs. 3 UWG neu auf Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen iSd Art. 2 des Anhangs zur Empfehlung der Kommission K (2003) 1422 beschränkt werden könnte, da große Digitalunternehmen ansonsten privilegiert werden könnten.

Es soll zudem geprüft werden, ob und inwieweit der oder die rechtsmissbräuchlich Abgemahnte auch dann, wenn er oder sie eine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung abgegeben hat, berechtigt sein soll, diese im Wege einer Inhaltskontrolle überprüfen zu lassen, mit der Folge, dass die Unterlassungserklärung ggf. sogar rückwirkend unwirksam ist (und der Klage des Abgemahnten in diesem Fall nicht mehr der prozessuale Einwand der Unzulässigkeit entgegen gehalten werden kann).

Zuletzt soll geprüft werden, ob neben der geforderten "Aufschlüsselung" auch die genaue "Berechnung" der geltend gemachten Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche anzugeben ist, damit für Verbraucher*innen mehr Transparenz geschaffen wird.

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

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Text der Vorversion(en):


Am 17.5.2019 wurde der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs veröffentlicht.

Der Entwurf sieht höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen vor, um einen Missbrauch des Abmahnrechts einzudämmen.

Siehe hierzu auch die weiteren Stellungnahmen.
 

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

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Am 11.9.2018 hat das BMJV einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs veröffentlicht, der Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs des bewährten Abmahnrechts sowie zur Verbesserung der Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen enthält. 

Zudem soll eine Reparaturklausel im Designrecht der Verbesserung des Wettbewerbs bei formgebundenen Ersatzteilen im Interesse von Verbrauchern sowie des freien Ersatzteilhandels dienen. 

Autorin: Shari Heep, Mag. iur. (Universität zu Köln)

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2019_6_BRat_Empfehlungen der Ausschüsse v. 17.6.2019

2019_5_RegE zur Stärkung des fairen Wettbewerbs v. 17.5.2019

2018_9_ RefE v. 11.09.2018



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.09.2019 17:09

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