VO zur Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration)

Am 12.12.2017 hat die EU-Kommission den Vorschlag für die Verordnung veröffentlicht.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 12.12.2017 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) veröffentlicht. Ziel ist, die Informationssysteme auf EU-Ebene interoperabel zu machen, d. h. sie in die Lage zu versetzen, Daten und Informationen auszutauschen.
Hintergrund sei laut vorschlagsbegründung die verschärfte innere Sicherheitslage aufgrund des Anstiegs der Zahl der irregulärer Grenzübertritte in die EU. Personenkontrollen an den Außengrenzen und die Kontrollen innerhalb des Schengen-Raums sollen die Migration effektiv steuern, indem die Informationsinstrumente der EU für Grenzmanagement, Migration und Sicherheit dringend zusammengeführt und umfassend gestärkt werden.
Zwar existierten auf EU-Ebene bereits eine Reihe von Informationssystemen, und es würde weitere Systeme entwickelt, um für Grenzschutz-, Einwanderungs- und Strafverfolgungsbeamte relevante personenbezogene Informationen bereitzustellen, für beste Wirksamkeit müssten sie jedoch vollständig, präzise und zuverlässig sein. Bislang weise die Informationsverwaltungsarchitektur der EU strukturelle Mängel auf. Informationen seien jeweils getrennt in nicht miteinander verbundenen Systemen gespeichert und führe so zu einer  Fragmentierung der Datenverwaltungsarchitektur für das Grenzmanagement und die Sicherheit. Hieraus resultierten Informationslücken, die zur Terrorismusabwehr geschlossen werden müssten. Nach Ansicht einer hierfür eingesetzten Expertengruppen sei eine europäische Suchportal technisch möglich.
Als spezifische Ziele nennt der Vorschlag:

  1. Gewährleistung, dass die Endnutzer, insbesondere Grenzschutz- und Strafverfolgungsbeamte sowie Mitarbeiter von Einwanderungs- und Justizbehörden, einen raschen, unterbrechungsfreien, systematischen und kontrollierten Zugang zu den Informationen haben, die sie benötigen, um ihren Aufgaben nachzukommen,
  2. Bereitstellung einer Lösung für die Aufdeckung von Mehrfachidentitäten, die mit ein und demselben Satz biometrischer Daten verknüpft sind, um zugleich eine korrekte Identifizierung von Bona-fide-Reisenden sicherzustellen und Identitätsbetrug zu bekämpfen,
  3. Vereinfachung der Identitätsprüfung von Drittstaatsangehörigen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats durch Polizeibehörden und
  4. Erleichterung und einheitliche Regelung des Zugangs der Strafverfolgungsbehörden zu den Informationssystemen anderer Behörden auf EUEbene, wenn dies für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung terroristischer und sonstiger schwerer Straftaten notwendig ist.

Zudem besteht die Hoffnung, auf diesem Wege die technischen und der operativen Umsetzung bestehender und künftiger Informationssysteme durch die Mitgliedstaaten zu erleichtern, die für die einzelnen Systeme geltenden
Bedingungen für die Sicherheit und den Schutz der Daten zu verschärfen und zu vereinheitlichen sowie Datenqualitätsanforderungen der einzelnen Systeme zu verbessern und zu harmonisieren. Danebn enthalte der Vorschlag Bestimmungen für die Einführung und Regelung des universellen Nachrichtenformats (Universal Message Format - UMF) als EU-Standard für die Entwicklung von Informationssystemen im Bereich Justiz und Inneres sowie für die Einrichtung eines zentralen Speichers für Berichte und Statistiken.
Bislang existieren drei zentrale Informationssysteme:

  1. das Schengener Informationssystem (SIS) mit einem breiten Spektrum von Personenfahndungsausschreibungen (Einreise- oder Aufenthaltsverweigerung, Europäischer Haftbefehl, Vermisste, Teilnahme an einem Gerichtsverfahren, verdeckte und gezielte Kontrolle) und Sachfahndungsausschreibungen (einschließlich verlorener, gestohlener und für ungültig erklärter Identitäts- oder Reisedokumente);
  2. das System Eurodac mit Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern und Drittstaatsangehörigen, die die Außengrenzen irregulär überschritten haben oder sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten, und
  3. das Visa-Informationssystem (VIS) mit Daten über Kurzaufenthaltsvisa.

Zusätzlich schlug die Kommission 2016/2017 drei neue zentrale EU-Informationssysteme vor:

  1. das Einreise-/Ausreisesystem (EES)" über dessen Rechtsgrundlage unlängst Einigung erzielt wurde und das das derzeitige System des manuellen Abstempelns der Reisepässe ersetzen wird; im EES sollen der Name des Reisenden, die Art des Reisedokuments, biometrische Daten sowie Zeitpunkt und Ort der Ein- und der Ausreise von Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen Raum reisen, elektronisch erfasst werden;
  2. das vorgeschlagene Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS)" bei dem es sich - nach seiner Annahme - um ein weitgehend automatisiertes System zur Erfassung und Überprüfung der Angaben handeln würde, die von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige vor ihrer Reise in den Schengen-Raum übermitteln, und
  3. das vorgeschlagene Europäische Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN)" bei dem es sich um ein elektronisches System für den Austausch von Informationen über frühere Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen durch Strafgerichte in der EU handeln würde.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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2017_12_VO-Vorschlag zur Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration)_ 2017/0352 (COD)_12.12.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.04.2021 16:33

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