Gesetzesentwurf zur Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes (IVSG)

Am 17.7.2017 wurde das Erste Gesetz zur Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 16.6.2017 hat der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes (Drs.: 18/11494, 18/11880) unverändert angenommen.

Text der Vorversion(en):


Am 17.5.2017 veröffentlichte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur seine Beschlussempfehlung  zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und empfiehlt darin, diesen unverändert anzunehmen.Am 31.3.2017 veröffentlichte der Bundesrat seine Stellungnahme zu dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Intelligente Verkehrssysteme-Gesetzes.

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Am 17.2.2017 veröffentlichte die Bundesregierung den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes (IVSG).

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Die Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (Richtlinie 2010/40/EU), wurde mit dem IVSG in nationales Recht  umgesetzt. Zur Gewährleistung einer koordinierten und effektiven Einführung von Intelligenten Verkehrssystemen (IVS) in der gesamten EU sieht der Rechtsrahmen die Festlegung von Spezifikationen vor.

Aus den Verordnungen betreffend die Bereiche Echtzeitverkehrsinformationen, sicherheitsrelevante  Verkehrsinformationen und sicheres Lastkraftwagen (LKW)-Parken ergibt sich die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, eine unabhängige und unparteiische Nationale Stelle zu benennen, die beurteilt und prüft, ob die in den  Verordnungen aufgestellten Anforderungen durch die Anbieter von Verkehrsinformationen ("Datenlieferanten")
eingehalten werden. 

Ziel soll die Überprüfung der Konformität mit den Anforderungen der genannten Verordnungen, sowie die Sicherung der Qualität der zur Verfügung gestellten Daten/Informationen sein, um einen möglichst fehlerfreien Austausch der Verkehrsdaten sowie Effizienz und Komfort beim Nutzer zu erreichen.

Beatrice Goihl - ecambria experts, Köln



2017-7: BGBl. I Nr. 49 v. 24.7.2017, S. 2640f.

2017-6: Beschluss des Bundestages v. 16.6.2017, Drs.: 469/17

2017-5: Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses v. 17.5.2017, Drs.: 18/12411

2017-3: Stellungnahme des Bundesrates v. 31.3.2017, Drs.: 169/17(B)

2017-3: Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 13.3.2017, Drs.: 18/11494

2017-2: Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 17.2.2017, Drs.: 169/17



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.09.2017 11:28

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