Die Reform der Produkthaftungsrichtlinie

Am 07.05.2018 hat die Europäische Kommission einen Bericht über die Richtlinie verfasst.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 07.05.2018 hat die Europäische Kommission einen Bericht an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss geschickt. Darin wird die Richtlinie als "vierte industriellen Revolution" und "praktisches Haftungskonzept" bewertet.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Text der Vorversion(en):


Am 10.1.2017 hat die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt eine Informationen zur Konsultation zur Bewertung der Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte herausgegeben. Die Konsultation endet am 26.4.2017 und richtet sich an Akteure, die nichtpersonenbezogene Daten erzeugen und erheben sowie an die Nutzer solcher Daten (insbesondere von Maschinen oder Sensoren erzeugte Rohdaten). Hierzu gehören Unternehmen aller Größenordnungen, Hersteller und Nutzer von vernetzten Geräten, Betreiber und Nutzer von Online-Plattformen, Informationsbroker sowie Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Forschungseinrichtungen und Verbraucher.

Derzeit gibt es Rechtsunsicherheiten bei Haftungsfragen im Internet der Dinge und bei autonomen Produkten und Diensten, da hier oftmals mehrere Anbieter oder Marktteilnehmer ineinandergreifend für Hardware, Software, Software-Wartung und digitale Infrastruktur oder die Verarbeitung und Nutzung der Daten handhaben. Hierdurch könne die Bereitschaft zur Nutzung solcher Dienste sinken. Unklar sei auch, ob die Haftungsvorschriften anhand der bestehenden Bestimmungen über die allgemeine Haftung für fehlerhafte Produkte ausgestaltet oder eher andere Optionen in Betracht gezogen werden sollten.

Die Konsulatition könnte letztendlich auf einen Vorschlag für eine Reform der Produkthaftungsrichtlinie hinauslaufen. Die Produkthaftungsrichtlinie in ihrer aktuell gültigen Form (85/374/EWG, siehe Material) stammt vom 25.7.1985. Zur Debatte stehen unter anderem Ansätze zu Risikoentstehung und Risikomanagement, ergänzbar durch freiwillige oder Pflichtversicherungen. Zeitgleich zu den Konsulationen findet eine parallele öffentliche Konsultation zur Gesamtbewertung der Anwendung der Produkthaftungsrichtlinie statt (zur Teilnahme siehe hier).

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 

 



2018_05_Kommissionsbericht_COM(2018) 246 final_7.5.

Dorner, Michael, Big Data und "Dateneigentum" - Grundfragen des modernen Daten- und Informationshandels, CR 2014, 617

1985_07_Produkthaftungsrichtlinie_85/374/EWG_25.7.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.04.2021 12:56

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