Gesetz für neue Geheimdienstbefugnisse

Am 15.10.2015 hat der DAV eigene Forderungen für eine Geheimdienstereform aufgestellt, insbesondere Hinzuziehung eines sog. "Anwalts der Betroffenen" in einschlägigen Verfahren.

Am 25.9.2015 hatte der Bundesrat dem Gesetz für neue Geheimdienstbefugnisse zugestimmt.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 15.10.2015 hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eigene Vorschläge für eine umfassende Geheimdienstreform veröffentlicht (siehe auch Niko Härting). Ein "Anwalt der Betroffenen" sei in jedes Verfahren einzubeziehen, in dem es um anlasslose Überwachungsmaßnahmen gehe, um die Interessen derjenigen vertreten, deren Kommunikation heimlich überwacht werden soll. Die Überwachungsgenehmigung dürfe nicht im Geheimen zwischen Geheimdiensten und der G10-Kommission stattfinden. Falls sich die Kommission über die Bedenken des "Anwalts der Betroffenen" hinwegsetze, müsse dieser über ein Klagerecht verfügen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Text der Vorversion(en):


Am 25.9.2015 hat der Bundesrat einem Gesetzesentwurf zugestimmt, mit dem die "Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes" verbessert und der BND für Cyberangriffe zuständig werden soll. heise.de bezeichnete den Entwurf als "umstritten".

Der Gesetzesentwurf weite die Kompetenzen und Ausstattung von Geheimdiensten stark aus. Bisher habe das Nachrichtendienstliche Informationssystem (Nadis) nur Indexfunktion gehabt, vergleichbar mit Aktennachweisen; zukünftig aber sollen damit auch Volltextdateien beliebig gespeichert, ausgetauscht und ausgewertet werden dürfen. Die Bundesregierung spreche hier davon, die IT-Fähigkeiten künftig "zeitgemäß" nutzen zu wollen. Der Rechtsausschuss der Länderkammer hatte dafür plädiert, wegen der damit verknüpften "automatisierten Ähnlichkeitsabfrage" den Vermittlungsausschuss anzurufen. Sonst würden viel mehr persönliche Daten freigegeben als notwendig sei, was einen zu starken Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeute.

Mit dem Gesetz solle auch die "strategische Fernmeldeüberwachung" durch den Bundesnachrichtendienst (BND) auf "Cybergefahren" ausgedehnt werden. Strenger gefasst werden sollen dagegen die Möglichkeiten, V-Leute einzusetzen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)





Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.04.2021 21:02

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