Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern

Am 17.10.2012 brachte die Fraktion der Partei die Linke einen Gesetzentwurf zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern in den Bundestag ein ("Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern").

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Begleitet wird der Gesetzentwurf von einem Antrag, welcher die Reform des Rechts der Verwertungsgesellschaften anregt und die Bundesregierung auffordert, einen Vorschlag zur Novellierung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes vorzulegen. Durch diese Maßnahmen soll das System der Verwertungsgesellschaften "grundlegend modernisiert" und die Stellung der Urheber und der ausübenden Künstler im Vertragsrecht gestärkt werden. Insbesondere deren Rechtsposition zur Durchsetzung einer angemessenen Vergütung werde damit verbessert. Zudem werden eine Reihe von Einschränkungen der Vertragsfreiheit vorgeschlagen, um zu verhindern, dass den Verwertungsgesellschaften zu weitgehende Rechte eingeräumt und die Urheber als regelmäßig strukturell unterlegene Partei übervorteilt werden. Dies soll im Wesentlichen durch Änderungen bei den §§ 31, 31a und 32 UrhG erreicht werden. Der Gesetzentwurf wurde im Bundestag in erster Lesung behandelt, die Redebeiträge allerdings nur zu Protokoll gegeben.

Rechtsanwalt Benjamin Schütze, LL.M. (Wellington), Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover
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Antrag einzelner Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE v. 17.10.2012 BT-Drs. 17/11043

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern v. 17.10.2012 BT-Drs. 17/11040



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.01.2013 14:28

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