Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen - Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG)

Am 22.12.2011 wurde das Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen im Bundesgesetzblatt verkündet.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Das Gesetz ist am Tag nach seiner Verkündung in Kraft getreten.

Autor: Ass. jur. Stefan Hennigs, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover

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Text der Vorversion(en):


Hintergrund:

Am 19.2.2010 erging infolge des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und FDP für die 17. Wahlperiode des Bundestages ein Anwendungserlass des Bundesinnenministeriums, in dem das Bundeskriminalamt angewiesen wurde, den in § 1 Abs. 2 Satz 1 ZugErschwG eingeräumten Beurteilungsspielraum zu nutzen, um für die Dauer eines Jahres keine Sperrliste zu führen und Zugangssperren zu erlassen. Das in der Zeit des Bundestagswahlkampfes 2009 unter großer öffentlicher Beachtung beschlossene Gesetz bzw. die dadurch ermöglichten Internetsperren wurden mithin ausgesetzt. 

Autoren: Ass. jur. Kristina Schmidt, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover; aktualisiert von Ref. jur. Arne Nordmeyer, LL.M., ebenda

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Am 25.2.2010 fand im Deutschen Bundestag eine Aussprache über drei Entwürfe der Oppositionsfraktionen zur Aufhebung des ZugErschwG statt. Inhaltlich äußern die Entwurfsbegründungen insbesondere Zweifel an der Geeignetheit, Effektivität und Verhältnismäßigkeit des Gesetzes. Die Bundesregierung hielt jedoch (eingeschränkt) weiter an dem Gesetz fest und setzte stattdessen auf die Erarbeitung eines Gesetzes, dass die Löschung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten ermöglichen soll.

Entwicklungen auf europäischer Ebene:
Seit dem 29.3.2010 existiert auf europäischer Ebene ein Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission (KOM (2010) 94 endg.) zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie, wonach europaweit Internetsperren eingeführt werden sollen. Hierzu fand am 20.5.2010 im Bundestag eine Aussprache über drei Anträge u.a. der Oppositionsfraktionen statt. Sollte diese neue EU-Richtlinie Realität werden, müsste die Bundesregierung am Ende womöglich die Internetsperren einführen, die sie aufgrund ihrer Koalitionsvereinbarung zugunsten der Löschung ausgesetzt hat.
Weiterhin kursiert im Internet ein Dokument des Rates der Europäischen Union, worin dieser Empfehlungen für einen Aktionsplan zur EU-weiten Bekämpfung von Cybercrime abgibt; genannt werden auch hier Webfilter.
Mittlerweile hat auch das Europäische Parlament über den Richtlinienentwurf diskutiert.

Autoren: Ass. jur. Kristina Schmidt, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover; aktualisiert von Ref. jur. Arne Nordmeyer, LL.M., ebenda

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Am 18.1.2011 hat die Fraktion der SPD im Wege eines Antrages erneut die Aufhebung des Gesetzes gefordert, da die Gesetzesaussetzung ohnehin weitgehend als verfassungswidrig bewertet wird. Der Parlmentsantrag fordert die Bundesregierung dieses Mal auf, unverzüglich ein Gesetz zur Aufhebung vorzulegen. Des Weiteren fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung dazu auf, sich im Wege der Beratung der europäischen Richtlinie gegen verbindliche Sperren und stattdessen für einen Vorrang von Löschungen einzusetzen. Auch solle sich die Bundesregierung für die Beschleunigung des Abschlusses eines "Harmonisierungspapiers" für Löschungen zwischen Bundeskriminalamt und weiteren Stellen verwenden.

Autoren: Ass. jur. Kristina Schmidt, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover; aktualisiert von Ref. jur. Arne Nordmeyer, LL.M., ebenda

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Am 13.4.2011 hat die Bundesregierung Eckpunkte für gesetzgeberische Maßnahmen zur Umsetzung des Grundsatzes "Löschen statt Sperren" beschlossen. Das Bundesministerium der Justiz wird einen Gesetzentwurf vorbereiten und dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorlegen.

Die Eckpunkte sehen die Aufhebung des Artikels 1 des Zugangserschwerungsgesetzes vor. Kinderpornographische Inhalte werden auch weiterhin auf der Grundlage des geltenden Rechts gelöscht. Die Befugnis des Telekommunikationsanbieters zur Erhebung von Daten nach § 96 TKG wird als Folgeänderung aus dem TKG gestrichen, soweit sie sich auf das Sperren nach dem Zugangserschwerungsgesetz bezieht. Auch die in Artikel 3 des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen geregelte Evaluierungs- und Berichterstattungspflicht wird aufgehoben, da mit dem Verzicht auf das Sperren auch der Evaluierungsgegenstand entfällt.

Autoren: Ass. jur. Kristina Schmidt, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover; aktualisiert von Ref. jur. Arne Nordmeyer, LL.M., ebenda

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Am 25.5.2011 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes beschlossen.

Mit dem "Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" setzt die Bundesregierung auf den Grundsatz "Löschen statt Sperren". Denn die in den letzten Monaten intensivierte Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt und den Beschwerdestellen der Internetwirtschaft habe zu erfreulichen Ergebnissen beim Löschen geführt.

Der Entwurf setzt die zuvor beschlossenen Eckpunkte um und enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:

• Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes, mit dem Internetzugangsprovider verpflichtet wurden, den Zugang zu kinderpornographischen Seiten auf Basis einer vom Bundeskriminalamt erstellten sogenannten "black list" zu sperren

• Folgeänderungen im Telekommunikationsgesetz

• Aufhebung der für das Verfahren der Zugangserschwerung vorgesehene Evaluierungs- und Berichtspflicht.

Autor: Ass. jur. Stefan Hennigs, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover

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Am 8.7.2011 hat der Bundesrat in seiner 885. Sitzung beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Art. 76 Abs. 2 GG Stellung zu nehmen. In seiner Stellungnahme fordert er eine Neufassung des Aufhebungsgesetzes in Art. 3.

Art. 3 des Aufhebungsgesetzes sieht die Aufhebung des Art. 3 ZugErschwG vor, in dem eine Evaluierung und Berichterstattung an den Bundestag festgelegt war. Der Bundesrat plädiert hingegen für eine Beibehaltung der Evaluierung. Danach wäre die Bundesregierung verpflichtet, dem Bundestag über den Erfolg zulässiger Löschungsmaßnahmen zum 31.12.2012 Bericht zu erstatten.

Autor: Ass. jur. Stefan Hennigs, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover

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Am 30.11.2011 hat der Rechtsausschuss des Bundestags in seiner Beschlussempfehlung den Gesetzentwurf der Bundesregierung übernommen und dem Bundestag die Zustimmung empfohlen.

Autor: Ass. jur. Stefan Hennigs, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover

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Am 1.12.2011 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Empfehlung des Rechtsausschusses unverändert verabschiedet.

Darüber hinaus hat er - ebenfalls auf Empfehlung des Rechtsausschusses - eine Entschließung angenommen, mit der er die Bundesregierung auffordert, ihn ab dem Jahre 2013 jährlich über den Erfolg der Maßnahmen, die auf die Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornographischem Inhalt zielen, zu berichten. 

Autor: Ass. jur. Stefan Hennigs, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover

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Am 16.12.2011 hat der Bundesrat in seiner 891. Sitzung beschlossen, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen und damit den Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedet. 

Autor: Ass. jur. Stefan Hennigs, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover

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Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Aufhebung des ZugErschwG vom 23.2.2010 (BT-Drs. 17/772)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Aufhebung des ZugErschwG vom 23.2.2010 (BT-Drs. 17/776)

Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Aufhebung des ZugErschwG vom 1.7.2010 (BT-Drs. 17/646)

Vorschlag der Europäische Kommission für eine Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie vom 29.3.2010

Antrag der Fraktion der SPD zur Aufhebung des ZugErschwG vom 18.1.2011 (BT-Drs. 17/4427)

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung des ZugErschwG vom 25.5.2011

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 25.5.2011

Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Stellungnahme des Bundesrats sowie Gegenäußerung der Bundesregierung vom 20.7.2011 (BT-Drs. 17/6644)

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 30.11.2011 (BT-Drs. 17/8001)

Gesetzesbeschluss des Bundestags vom 1.12.2011 (BR-Drs. 788-11)

Entschließung des Bundestags vom 1.12.2011 (BR-Drs. 788/11)

Beschluss des Bundesrats vom 16.12.2011 (BR-Drs. 788/11)

Verkündung des Gesetzes im BGBl. am 22.12.2011 (BGBl. I S. 2958)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.03.2012 10:54

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