Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)
TK-Lunchtime@DGRI: KI in der Störungs- und Missbrauchsbekämpfung: Was erlaubt das Datenschutzrecht?
Zu diesem Thema lädt die DGRI herzlich ein zur TK-Lunchtime@DGRI mit Florian Reichert und Sebastian Schweda
von der Kanzlei Scheja & Partners ein - online via Microsoft Teams am Dienstag, den 16.6.2026 von 12:00 bis 12:45 Uhr. In der Mittagspause bietet die DGRI mit diesem Format die Möglichkeit, sich zu aktuellen TK- und IT-sicherheitsrechtlichen Themen auf den aktuellen Stand zu bringen.
Zum Thema:
Wie alle Wirtschaftszweige befasst sich auch die TK-Branche schon seit einiger Zeit intensiv mit der Frage, wie KI-Anwendungen für eine Effizienzsteigerung der eigenen Geschäftstätigkeit nutzbar gemacht werden können. Anders als in vielen anderen Sektoren entstehen bei der Erbringung von TK-Dienstleistungen besonders sensible Daten, deren Verarbeitung schon aufgrund der grundrechtlichen Wertung eines höheren Schutzes bedarf und die deshalb besonders restriktiven datenschutzrechtlichen Maßgaben unterliegt, die sich insbesondere im TDDDG finden.
Explizit zugelassen ist dabei die Verarbeitung von TK-Daten zur Bekämpfung von Störungen und Missbrauch. Dieser Bereich eignet sich in besonderem Maße für eine Illustration der Chancen und (Datenschutz-)Risiken eines Einsatzes von KI im TK-Sektor, da hier einerseits weitreichende Erlaubnisnormen zur Datenverarbeitung, andererseits sehr interessante Anwendungsszenarien für
eine KI-basierte Datenanalyse bestehen.
Zu den Referenten:
Florian Reichert ist Rechtsanwalt und Partner, Sebastian Schweda ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Scheja & Partners in Bonn. Beide beraten seit vielen Jahren national und international tätige Unternehmen und Konzerne des TK-Sektors zu allen Fragen des Datenschutz-, Datenregulierungs- und Sicherheitsrechts. Ihre Beratungstätigkeit umfasst auch den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Sie verfügen über besondere Erfahrung in Fragen des Einsatzes von Machine Learning-Technologien zur Störungsbekämpfung, der Bewertung und datenschutzkonformen Gestaltung von Anonymisierungsverfahren zur Ermöglichung der Datenanalyse in grundrechtssensiblen Bereichen und der Verwendung von Agentic AI.
Anmeldung:
Den Zugangs-Link zur Teilnahme erhalten Sie nach Anmeldung.
Bitte melden Sie sich möglichst bis zum 15.6.2026 per E-Mail an kontakt@dgri.de an.




