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Am 6.7.2010 hat die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf "zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet" in den Bundestag eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer sogenannten „Button-Lösung“ für Vertragsabschlüsse im Internet, nach der ein im Internet geschlossener Vertrag nur dann wirksam wird, wenn die Verbraucherin einen gesonderten, besonders graphisch hervorgehobenen Hinweis („Button“) auf den Preis erhalten und durch Anklicken bestätigt hat. (Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.07.2010)