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Am 18.6.2009 hat der Bundestag den von den Fraktionen CDU/DSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz - ZugErschwG) in modifizierter Form angenommen. Der Entwurf behält die unsprüngliche Zielsetzung bei integriert die Zugangserschwerung aber nicht mehr mit neuen Paragraphen in TMG und TKG, sondern regelt sie in einem eigenständigen ZugErschwG. (Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.05.2009)