EU-Kommission PM vom 23.2.2022

Datengesetz: EU-Kommission schlägt Maßnahmen für eine faire und innovative Datenwirtschaft vor

Heute legt die EU-Kommission einen Vorschlag für neue Vorschriften darüber vor, wer die in den Wirtschaftssektoren in der EU erzeugten Daten nutzen darf und Zugriff darauf hat. Das Datengesetz soll für Fairness im digitalen Umfeld sorgen, einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt fördern, Chancen für datengesteuerte Innovationen eröffnen und Daten für alle zugänglicher machen. Es soll zu neuen innovativen Diensten und zu Wettbewerbspreisen für anschließende Dienste und Reparaturen vernetzter Objekte führen. Dieser letzte horizontale Baustein der Datenstrategie der Kommission soll eine Schlüsselrolle beim digitalen Wandel und der Verwirklichung der digitalen Ziele für 2030 spielen.

Margrethe Vestager, die für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin, erklärte: „Wir wollen Verbrauchern und Unternehmen noch mehr Mitspracherecht darüber einräumen, was mit ihren Daten geschehen darf, indem klargestellt wird, wer zu welchen Bedingungen Zugang zu den Daten hat. Dies ist ein zentraler Digitalgrundsatz, der zur Schaffung einer robusten und fairen datengesteuerten Wirtschaft beitragen und Leitsatz für den digitalen Wandel bis 2030 sein wird.“

Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton fügte hinzu: „Heute machen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Erschließung einer Vielfalt an Industriedaten in Europa zum Wohle von Unternehmen, Verbrauchern, Behörden und der Gesellschaft insgesamt. Bisher wird nur ein geringer Teil der Industriedaten genutzt, und das Wachstums- und Innovationspotenzial ist enorm. Das Datengesetz gewährleistet, dass Industriedaten unter voller Einhaltung der europäischen Vorschriften weitergegeben, gespeichert und verarbeitet werden. Das Gesetz ist ein Eckpfeiler einer starken, innovativen und souveränen europäischen Digitalwirtschaft.“

Daten zeichnen sich ebenso wie Musikaufnahmen, Straßenbeleuchtung oder eine malerische Aussicht durch Nicht-Rivalität aus, was bedeutet, dass viele Menschen gleichzeitig Zugang dazu haben und sie immer wieder „konsumiert“ werden können, ohne dass ihre Qualität darunter leidet oder sie zur Neige gehen. Die Datenmenge nimmt kontinuierlich zu: 2018 wurden 33 Zettabyte erzeugt und 2025 werden es voraussichtlich schon 175 Zettabyte sein. Ihr Potenzial wird nicht ausgeschöpft, denn 80 % der Industriedaten werden nie genutzt. Das Datengesetz geht die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Hindernisse an, die der Datennutzung im Wege stehen. Mit den neuen Vorschriften stehen mehr Daten zur Weiterverwendung zur Verfügung und das BIP dürfte bis 2028 voraussichtlich um zusätzliche 270 Mrd. € gesteigert werden.

Der Vorschlag für das Datengesetz beinhaltet:

  • Maßnahmen, damit Nutzer Zugang zu den von ihren vernetzten Geräten erzeugten Daten haben, die häufig ausschließlich von Herstellern gesammelt werden, und diese Daten an Dritte weitergeben können, die anschließende Dienste oder andere datengesteuerte innovative Dienste anbieten. Es bietet nach wie vor Anreize für Hersteller, in eine hochwertige Datenerzeugung zu investieren, weil es ihnen ermöglicht, die durch die Datenweitergabe entstehenden Kosten zu decken, und gleichzeitig ausschließt, dass die von ihnen bereitgestellten Daten verwendet werden, um damit in direkten Wettbewerb zu ihrem Produkt zu treten.
     
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung einer ausgewogenen Verhandlungsmacht für KMU durch Verhinderung von Ungleichgewichten in Verträgen über die gemeinsame Datennutzung. Das Datengesetz schützt KMU vor missbräuchlichen Vertragsklauseln, die von einer Vertragspartei mit einer deutlich stärkeren Verhandlungsposition vorgegeben werden. Die Kommission wird auch Mustervertragsbedingungen entwickeln, um KMU dabei zu helfen, faire Verträge über die gemeinsame Datennutzung abzufassen und auszuhandeln.
     
  • Mittel für Behörden für den Zugang zu und die Nutzung von Daten im Besitz des Privatsektors, die unter besonderen Umständen und vor allem bei öffentlichen Notständen wie Überschwemmungen und Waldbränden benötigt werden oder aber zur Wahrnehmung eines rechtlichen Mandats, sofern Daten nicht anderweitig verfügbar sind. Der Datenzugang ist erforderlich, damit rasch und sicher reagiert werden kann und Unternehmen dabei möglichst wenig belastet werden.
     
  • Neue Vorschriften, damit Kunden effektiv wechseln können zwischen Anbietern von Cloud-Datenverarbeitungsdiensten, und führt Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübermittlungen ein.

Zudem werden im Datengesetz bestimmte Aspekte der 1990 erlassenen Datenbankrichtlinie überarbeitet, um Investitionen in die strukturierte Darstellung von Daten zu schützen. So wird präzisiert, dass Datenbanken, die Daten von Geräten und Objekten des Internets der Dinge enthalten, keinem gesonderten Rechtsschutz unterliegen sollten. Dies garantiert, dass sie zugänglich sind und genutzt werden können.

Verbraucher und Unternehmen haben Zugang zu den von ihren Geräten erzeugten Daten und können sie für anschließende Dienste und Dienste mit Zusatznutzen wie vorausschauende Wartung verwenden. Dank zusätzlicher Informationen können Verbraucher und Nutzer wie landwirtschaftliche Betriebe, Fluggesellschaften und Bauunternehmen bessere Entscheidungen treffen und z.B. hochwertigere oder nachhaltigere Produkte und Dienste erwerben und damit zu den Zielen des Grünen Deals beitragen.

Unternehmen und Industrieakteure haben Zugang zu mehr Daten und profitieren von einem Wettbewerbsmarkt für Daten. Anbieter von anschließenden Diensten können ihre Dienste besser auf den jeweiligen Bedarf ihrer Kunden zuschneiden und so mit Herstellern konkurrieren, die vergleichbare Dienste anbieten. Außerdem können Daten zusammengeführt werden, um vollkommen neue digitale Dienste zu entwickeln.

Zur Unterstützung der europäischen Datenstrategie hat die Kommission heute auch einen Überblick über die gemeinsamen europäischen Datenräume vorgelegt, die gegenwärtig in verschiedenen Sektoren und Bereichen entwickelt werden.

Hintergrund

Das Datengesetz ist nach dem Daten-Governance-Gesetz die zweite große Gesetzgebungsinitiative, die als Folgemaßnahme zur europäischen Datenstrategie vom Februar 2020 ergriffen wird, um die EU an die Spitze der datengesteuerten Wirtschaft zu bringen.

Zusammen werden diese Initiativen das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial von Daten und Technologien im Einklang mit den Vorschriften und Werten der EU freisetzen. Sie werden einen Binnenmarkt schaffen, der einen ungehinderten Datenfluss in der EU und zwischen den Wirtschaftszweigen ermöglicht – zum Wohle von Unternehmen, Forschenden, Behörden und der Gesellschaft insgesamt.

Mit dem im November 2020 vorgelegten Daten-Governance-Gesetz, über das Rat und Europäisches Parlament im November 2021 Einigung erzielt haben, werden Verfahren und Strukturen geschaffen, die die gemeinsame Datennutzung von Unternehmen, Einzelpersonen und der öffentlichen Hand vereinfachen. Mit dem Datengesetz wird hingegen klargestellt, wer unter welchen Bedingungen aus Daten Wert schöpfen kann.

Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation vom 3. Juni bis zum 3. September 2021 wurden Stellungnahmen zu den Maßnahmen für eine faire gemeinsame Datennutzung zugunsten von Verbrauchern und Unternehmen eingeholt. Die Ergebnisse wurden am 6. Dezember 2021 veröffentlicht. 

Weitere Informationen



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.02.2022 14:58
Quelle: EU-Kommission PM vom 23.2.2022

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