Online-Dossier: Die Schuldrechtsreform 2022 und das neue digitale Vertragsrecht (Stand: 29.8.2022)

Am 1.1.2022 sind das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ und das „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ in Kraft getreten. Damit hat der deutsche Gesetzgeber im Rahmen der Schuldrechtsreform 2022 die Richtlinie (EU) 2019/770 („Digitale-Inhalte-Richtlinie“) und die Richtlinie (EU) 2019/770 („Warenkauf-Richtlinie“) in Deutschland umgesetzt und in den §§ 327 bis 327u BGB neue Regeln für Verträge über digitale Produkte etabliert.
 

Kommentierungen, Aufsätze und Arbeitshilfen zum Thema:

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Aus Erman, BGB, online:

 

Aus der CR:

 

Aus dem ITRB:

 

Aus der MDR:

 

Aus dem IPRB:



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.02.2022 11:51
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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