DSK PM vom 16.6.2021

Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail: DSK aktualisiert Orientierungshilfe

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz, DSK) hat am 16.6.2021 ihre Orientierungshilfe bzgl. Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail aktualisiert.

Die Orientierungshilfe der DSK zeigt auf, welche Anforderungen an die Verfahren zum Versand und zur Entgegennahme von E-Mail-Nachrichten durch Verantwortliche, ihre Auftragsverarbeiter und öffentliche E-Mail-Diensteanbieter auf dem Transportweg zu erfüllen sind. Diese Anforderungen richten sich nach den Vorgaben der Art. 5 Abs. 1 lit. f, 25 und 32 Abs. 1 DS-GVO. Die Orientierungshilfe nimmt den Stand der Technik zum Veröffentlichungszeitpunkt (hier: 16.6.2021) als Ausgangspunkt für die Konkretisierung der Anforderungen.

Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sind gesetzlich gehalten, die Risiken, die sich aus ihren Verarbeitungen personenbezogener Daten ergeben, hinreichend zu mindern. Sie müssen hierbei Art, Umfang, Umstände und Zwecke ihrer Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen berücksichtigen. Die Orientierungshilfe der DSK behandelt ausschließlich die Risiken, die mit einer Verletzung von Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten verbunden sind. Sie setzt voraus, dass die Verantwortlichen bzw. ihre Auftragsverarbeiter einschätzen, welche Schäden aus einem Bruch von Vertraulichkeit und Integrität resultieren können.

Der gesetzlich gebotene Schutz personenbezogener Daten im Zuge der Übermittlung von E-Mail-Nachrichten erstreckt sich sowohl auf die personenbezogenen Inhalte als auch die Umstände der Kommunikation, soweit sich aus letzteren Informationen über natürliche Personen ableiten lassen. Dieser Schutz muss abseits des Blickwinkels dieser Orientierungshilfe ergänzt werden durch Maßnahmen zum Schutz der beteiligten Systeme und zur Minimierung, Speicherbegrenzung und Zweckbindung der auf diesen Servern verarbeiteten Verkehrsdaten.

Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 27. Mai 2021 (Stand: 16. Juni 2021)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.06.2021 16:42
Quelle: DSK PM vom 16.6.2021

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