Aktuell im ITRB

Die P2B-Verordnung: Fairness und Transparenz auf Onlineplattformen (Söbbing, ITRB 2020, 173)

Heute stehen hocheffektive und skalierbare Onlineplattformen zur Verfügung, die zwischen Anbietern und Kunden Produkte und Services vermitteln. Plattformen wie Amazon Marketplace, Alibaba, eBay, Airbnb oder Uber haben erhebliche Marktanteile erworben und nehmen z.T. marktbeherrschende Positionen ein. Für den einzelnen Anbieter ist entscheidend, ob er überhaupt von einer Plattform aufgenommen oder wie er gerankt wird. Dies hat der EU-Gesetzgeber erkannt und die Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten verabschiedet. Diese Verordnung (auch Platform-to-Business VO oder kurz P2B-VO) gilt ab 12.7.2020 unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten. Auf diese neuen Anforderungen müssen die Plattformbetreiber entsprechend reagieren.

1. Ausgangssituation

2. Zielgruppe

3. Inhalte

a) AGB

b) Informationspflichten

c) Außergerichtliche Streitbeilegung

4. Resümee
 

1. Ausgangssituation

Der digitale Markt hat durch die Coronavirus-/COVID-19-Epidemie im Jahr 2020 noch einmal erheblich an Bedeutung gewonnen. Bereits vor COVID-19 wurde der digitale Binnenmarkt von der EU-Kommission zu den zehn Prioritäten für die Legislaturperiode 2019 bis 2024 erklärt. Das Ziel der EU-Kommission ist es, Hindernisse zu beseitigen, um das Onlinepotential des Binnenmarkts auszuschöpfen. Zu den Maßnahmen gehört ein Reformpaket aus insgesamt 30 verschiedenen Gesetzesinitiativen, von denen bereits 28 finalisiert und/oder vereinbart wurden.

Dabei hat die EU-Kommission erkannt, dass Online-Vermittlungsdienste wesentliche Voraussetzungen für das Unternehmertum und neue Geschäftsmodelle, für Handel und Innovationen sind, die zudem das Verbraucherwohl verbessern können und zunehmend sowohl vom privaten als auch vom öffentlichen Sektor genutzt werden. Sie bieten Zugang zu neuen Märkten und geschäftlichen Chancen und ermöglichen es so Unternehmen, die Vorteile des Binnenmarkts zu nutzen. So kann ein Standortnachteil eines Unternehmers mittels des Onlinehandels ausgeglichen werden. Auch die Unternehmensgröße oder die Verweildauer am Markt haben im Onlinehandel keine so große Bedeutung wie im stationären Handel. Denn mittels einer bekannten und etablierten Plattform können vermeintliche Nachteile in diesem Bereich überwunden werden. Beispiele für Online-Vermittlungsdienste nach Art. 2 P2B-VO sind etwa Handelsplattformen oder Hotel- und Flugbuchungsportale, aber auch soziale Netzwerke oder Preisvergleichsplattformen.

Ein wesentlicher Faktor für wirtschaftlichen Erfolg ist der Zugang zu potentiellen Kunden. Die reine Onlinepräsenz, etwa in Form einer Unternehmenswebseite, (...)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.06.2020 12:20
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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