Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, 27.7.2018

Bundestag: Gutachten zur Ausweitung polizeilicher Befugnisse in Deutschland und Europa

Am 27.7.2018 hat der Deutsche Bundestag eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste zur Ausweitung polizeilicher Befugnisse in Deutschland und Europa veröffentlicht. Hintergrund sind Überlegungen zu einem bundesweiten Musterpolizeigesetz.

"Drohende Gefahr" als Eingriffsgrundlage

Gegenstand der Überlegungen ist u.a., Regelungen vorzusehen, nach denen polizeiliche Eingriffe bei Vorliegen einer "drohenden Gefahr" möglich sind. Dies würde laut der Wissenschaftlichen Dienste zum einen den polizeirechtlichen Gefahrbegriff modifizieren und zum anderen den Anwendungsbereich der polizeirechtlichen Generalklausel erweitern. Das BVerfG habe bei einer "drohenden Gefahr" bisher lediglich Überwachungsmaßnahmen für zulässig angesehen. Ob zu diesem Zeitpunkt auch Eingriffe zulässig sind, bedürfe verfassungsgerichtlicher Klärung.

Weitere präventive Maßnahmen

Des Weiteren befasst sich das Gutachten, insbesondere vor verfassungsrechtlichem und persönlichkeitsrechtlichem Hintergrund, damit, ob u.a. Regelungen zu einem Präventivgewahrsam oder einer präventivpolizeilichen DNA-Identifizierung Eingang in das Musterpolizeigesetz finden könnten.

Terrorismusbekämpfung in Europa

Zudem zeigt das Gutachten in einem Überblick auf, ob und wie andere europäische Staaten Befugnisse der Polizei im Hinblick auf die Bekämpfung von Terrorismus erweitert oder angepasst haben.

Linkhinweis:

Die zugrundeliegende Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages finden Sie hier.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.08.2018 10:56
Quelle: Deutscher Bundestag online

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