EU-Parlament, REF: 20180411IPR01527, 19.4.2018

EU: Richtlinie zu Offenlegung wahrer Eigentümer von Unternehmen zur Geldwäsche-Bekämpfung

Am 19.4.2018 hat das Europäische Parlament eine im Dezember erzielte Vereinbarung mit dem Rat verabschiedet, der ebenfalls eine stärkere Regulierung virtueller Währungen wie Bitcoins vorschlug, um zu verhindern, dass diese für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verwendet werden. Nach der Vereinbarung bekommt jeder EU-Bürger künftig Zugriff auf Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von in der EU tätigen Unternehmen und kann so die wahren Hintermänner hinter Briefkastenfirmen ausmachen.

Die Vereinbarung ist die jüngste – fünfte – Aktualisierung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche und auch eine Reaktion auf die Terroranschläge von 2015 und 2016 in Paris und Brüssel sowie die „Panama-Papers“-Enthüllungen.

Ziel:  Öffentlicher Zugang zu Informationen über die wahren Eigentümer von Unternehmen

Diese Reform, die den Bürgern das Recht auf Zugang zu Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen einräumt, die in der EU tätig sind, trägt dazu bei, die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen zu bekämpfen, die gegründet wurden, um Geld zu waschen, Vermögen zu verstecken und Steuern zu vermeiden - eine Praxis, die seit den „Panama-Papers“-Enthüllungen in der Öffentlichkeit breit diskutiert wird.

Eine weitere Maßnahme würde das Register für Trusts und ähnliche juristische Konstrukte für diejenigen zugänglich machen, die ein "berechtigtes Interesse" an diesen Informationen nachweisen können. Investigative Journalisten oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zum Beispiel könnten so an relevante Informationen kommen. Die Mitgliedstaaten behalten außerdem das Recht, im Einklang mit ihrem nationalen Recht einen breiteren Zugang zu Informationen zu gewähren.

Keine Anonymität bei virtuellen Währungen: Kundenüberprüfung

Mit den neuen Vorschriften sollen auch Risiken vermindert werden, die mit Kryptowährungen und Prepaidkarten verbunden sind. Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen und Anbieter elektronischer Geldbörsen müssen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und Kundenkontrollen durchführen, um die Anonymität solcher Umtauschgeschäfte aufzuheben.

Umtausch-Plattformen und Anbieter müssen zugelassen oder eingetragen sein, ebenso wie Wechselstuben und Scheckeinlösestellen sowie Dienstleister für Trusts und Gesellschaften.

Weitere beschlossene Maßnahmen

  • Prepaid-Karten:  Die Schwelle zur Ermittlung der Inhaber von Prepaid-Karten wird von 250 € auf 150 € herabgesetzt;
  • Transaktionen ins Ausland:  Verbesserte Kontrollen von risikobehafteten Drittländern und genauere Prüfung von Transaktionen mit Staatsangehörigen aus Risikoländern (inklusive der Möglichkeit von Sanktionen);
  • Whistleblower:  Schutz von Informanten, die Geldwäschefälle melden (einschließlich des Rechts auf Anonymität);
  • Virtuelle Währungen:  Ausdehnung der Richtlinie auf alle Formen von Steuerberatungsdiensten, Vermietungsmaklern, Kunsthändlern sowie Anbietern von elektronischen Geldbörsen und Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen.

Nächste Schritte

Die aktualisierte Richtlinie tritt drei Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Europäisches Parlament, REF:  20180411IPR01527  v. 19.4.2018 mit Links zu den Dokumenten


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.04.2018 17:30
Quelle: europarl.europa.eu

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