Am 18.01.2012 hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung der privaten Weiterveräußerung unkörperlicher Werkexemplare eingebracht.
Am 23.01.2012 hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einen Referentenentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen vorgestellt.
Am 4.11.2011 hat der Bundesrat eine Stellungnahme (Drs. 413/11) zum "Grünbuch über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken in der Europäischen Union: Chancen und Herausforderungen für den digitalen Binnenmarkt " (KOM[2011] 427 ), das die Europäische Kommission am 13.7.2011 vorgelegt hatte, beschlossen.
Am 6.7.2011 hat die Fraktion DIE LINKE dem Deutschen Bundestag einen Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen vorgelegt, der der "Abmahnindustrie" im Zusammenhang mit behaupteten Urheberrechtsverletzungen begegnen will.
Am 26.01.2012 hat die Europäische Union das Anti-Counterfeiting Trade Agreement unterzeichnet.
Verlegerverbände, Autoren und Bibliotheken haben gemeinsam mit Verwertungsgesellschaften einen Rahmen auf EU Ebene unterzeichnet, der im gegenseitigen Einvernehmen das Scannen und Zugänglichmachen vergriffener Bücher und Zeitschriften erlauben soll.
Am 13.4.2011 hat die Europäische Kommission zwei Verordnungsvorschläge für die Schaffung eines EU-Einheitspatents im Wege der verstärkten Zusammenarbeit und für die zugehörigen Übersetzungsregelungen vorgelegt.
Am 16.03.2011 hat die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes eingebracht, der wissenschaftlichen Autoren ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für Beiträge sichern soll.
Am 6.5.2010 hat die Internetplattform
www.irights.info einen von Verlegern und Gewerkschaften erarbeiteten Entwurf für die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger veröffentlicht. Der Entwurf sieht die Änderung des bestehenden Urheberrechtsgesetzes vor. So sollen zwei neue Paragrafen, § 87f und § 87g, in das UrhG eingeführt werden, um Presseerzeugnissen einen eigenständigen Schutz zu verleihen.