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Am 6.7.2010 hat die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf "zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet" in den Bundestag eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer sogenannten „Button-Lösung“ für Vertragsabschlüsse im Internet, nach der ein im Internet geschlossener Vertrag nur dann wirksam wird, wenn die Verbraucherin einen gesonderten, besonders graphisch hervorgehobenen Hinweis („Button“) auf den Preis erhalten und durch Anklicken bestätigt hat.
Am 9.7.2010 hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes in den Bundestag eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist, den Datenschutz im Zusammenhang mit der fotografischen oder filmischen Aufzeichnung von Straßenzügen, Gebäudeansichten und sonstigen raumbezogenen Objekten - wie zum Beispiel durch Google Street View - auszuweiten und zu verbessern.
Am 14.6.2010 hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihre Berliner Rede zum Urheberrecht gehalten, in der sie die ihr grundlegendes Verständnis von Funktion und Bedeutung des Urheberrechts erläutert hat.
Am 10.6.2010 sind die VgV und die neuen Verfahrensordnungen VOB/A, VOL/A und VOF im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I Nr. 30 v. 10.6.2010, S. 724) und damit seit dem 11.6.2010 in Kraft.
Am 8.6.2010 hat das Bundesinnenministerium eine Studie zum Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch im Internet veröffentlicht, die auf Initiative des Bundesinnenministeriums und im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik erstellt wurde. Autoren der interdisziplinären Studie sind Prof. Dr. Georg Borges, Prof. Dr. Jörg Schwenk, Prof. Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg und Dr. Christoph Wegener.
Am 21.4.2010 hat die EU-Kommission eine konsolidierte Fassung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zur Verfügung gestellt, nachdem sie am 16.4.2010 schon das Joint Statement der Verhandlungspartner zum Ergebnis der 8. Verhandlungsrunde in Wellington, Neuseeland, veröffentlicht hatte. Die Bundesregierung hatte zuvor am 8.4.2010 im Rahmen einer Kleinen Anfrage einzelner Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Antworten zu Stand und Inhalt der ACTA-Verhandlungen gegeben.
Im Februar 2010 hat die im Auftrag der deutschen Bundesregierung tätige Expertenkommission Forschung und Innovation ihr drittes Gutachten vorgelegt, das am 9.3.2010 als BT-Drs. 17/990 veröffentlicht worden ist.
Am 2.3.2010 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die deutschen Umsetzungsgesetze zur Einführung der Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat aufgehoben. Für die unmittelbare Zukunft bedeutet das Urteil, dass bis zum etwaigen Inkrafttreten eines neuen Gesetzes die Datenspeicherung nach dem aufgehobenen § 113a TKG einzustellen und alle bislang hiernach gespeicherten Daten zu löschen sind. Aus Sicht der Bürgerrechte ist die Entscheidung ein Erfolg, auch wenn das Urteil die Datenspeicherung als solche für verfassungsgemäß angesehen hat. Netzbetreibern ist anzuraten, umgehend ihre Pflichten und Optionen zu prüfen, die sich aus der Entscheidung ergeben.
Am 6.1.2010 hat das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) seinen "Zukunftsreport - Ubiquitäres Computing" vorgelegt. Ziel des "Zukunftsreports" ist es, technische Innovationsbereiche zu identifizieren, Gestaltungspotenziale aufzuzeigen sowie politische Handlungsspielräume und -optionen zu benennen.
Datenschutzgesetze, Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, staatliche Datenschutzaufsicht, betriebliche Datenschutzbeauftragte, Privacy-Enhancing Technologies all dies sind – überhaupt nicht selbstverständliche – kulturelle, rechtliche und technische Errungenschaften. Dahinter stehen Menschen, die sich seit Ende der 60er Jahre für den Datenschutz in Deutschland und in der Welt einsetzen. Die Erinnerungen und Positionen dieser Zeitzeugen, die unsere Datenschutzgeschichte mitgeschrieben haben, dürfen nicht verloren gehen. Dies ist die Grundidee des Video-Projektes „Datenschutzgeschichte“ von den Mitarbeitern des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Henry Krasemann und Martin Rost. Diese führen in ihrer Freizeit Interviews und stellen über das Internet die so dokumentierte spannende Entwicklung der Allgemeinheit zur Verfügung.
Am 13.1.2010 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum „Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenar- beit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG“ (IT-Staatsvertrag) in den Bundestag eingebracht.Mit diesem Gesetz soll die nach Artikel 91c Absatz 2 Satz 3 GG erforderliche Zustimmung des Deutschen Bundestages zum IT-Staatsvertrag erfolgen.
Am 18.12.2009 ist im Amtsblatt der Europäischen Union das Telekom-Reformpaket (ausführlich hierzu Ellinghaus, CR 2010, S. 20). Durch das Telekompaket werden die Rahmenrichtlinie 2002/21/EG, die Zugangsrichtlinie 2002/19/EG und die Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG geändert bzw. ergänzt. Ziel ist es, den Internetzugang zu schützen, Verbraucherrechte zu stärken, den Datenschutz zu verbessern sowie den Wettbewerb der Telekommunikationsunternehmen anzukurbeln. Die Mitgliedsstaaten sind nun gehalten, die Vorgaben des Telekompakets bis zum 24.5.2011 umzusetzen.
Am 25.11.2009 hat die SPD-Fraktion den Entwurf für ein Gesetz zum Datenschutz im Beschäftigtenverhälnis (Beschäftigtendatenschutzgesetz - BDatG) in den Bundestag eingebracht. Ziel des Entwurfs ist, mit einem einheitlichen Gesetz die bislang auf unterschiedliche und sehr allgemein gehaltenen Gesetze verteilten zusammen mit den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zum Datenschutz unter Berücksichtigung der Anforderung einer modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft für die Arbeitswelt praxistauglich zu vereinheitlichen.
Der Wissenschaftspreis der in Oldenburg ansässigen Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) wurde am 3.10.2009 bei einem Festakt in Potsdam an den Freiburger Dr. Phillip Brunst verliehen. Dr. Brunst ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches & internationales Strafrecht in Freiburg und erhielt den Preis für seine herausragende Dissertation über "Anonymität im Internet - rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen".