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Am 18.6.2008 hat die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt. Ziel der darin vorgesehenen Grundgesetzänderungen ist, die durch die Rechsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgestalteten neuen Grundrechtspositionen widerspruchsfrei in die bestehende Grundrechtsordnung einzufügen.
Am 27.5.2008 hat der Freistaat Bayern den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung (Verdeckter Zugriff auf Informationssysteme; Bundesrat-Ds. 365/08) in den Bundesrat eingebracht mit dem Antrag, der Bundesrat möge diesen gemäß Art. 76 Abs. 1 GG im Bundestag einbringen. Der Entwurf sieht die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme vor.
Am 23.5.2008 hat der Bundesrat durch Verzicht auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums gebilligt. Damit steht nur noch die Ausfertigung und Verkündung durch den Bundespräsidenten vor dem Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes.
Am 23.4.2008 hat die französische Europaabgeordnete Catherine Trautmann ihren Berichtsentwurf für die Revision des Rechtsrahmens der Telekommunikation vorgelegt.
Ab wann machen sich Nutzer strafbar, die Computerprogramme zum Aufspüren von Sicherheitslücken verwenden? Der BITKOM hat zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden erstellt.
Am 26.3.2008 hat der Europarat eine Empfehlung für Maßnahmen zur Verbesserung von Meinungs- und Informationsfreiheit durch Internet-Filter verabschiedet.
Am 19.3.2008 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im einstweiligen Verfahren beschlossen, dass bis zur Entscheidung über das Hauptsacheverfahren die Pflicht zur Speicherung von Vorratsdaten für 6 Monate zwar bestehen bleiben kann, den Strafverfolgungsbehörden aber nur bei Verdacht einer schweren Straftat Auskünfte erteilt werden dürfen.
Die EU-Kommission hat am 27.2.2008 einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien vorgelegt.
Die Europäische Kommission plant, Mitte 2008 weitere Maßnahmen einzuleiten, die die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle und die grenzüberschreitende Bereitstellung verschiedener Dienste für kreative Online-Inhalte fördern sollen.
Zu diesem Thema lädt der Kölner Arbeitskreis EDV und Recht e.V. am Mittwoch, dem 20.2.2008, zu Vortrag und Diskussion in das Kolpinghaus International (St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln) ein.
Am Freitag, dem 25.1.2008, lädt die
Organisation pro Software Excrow e.V. (OSE) IT-Rechtsanwälte, Firmenjuristen und Interessierte ins Haus der Bayerischen Wirtschaft in München ein, im Rahmen des "3. OSE Symposiums" unterschiedliche Aspekte im Zusammenhang mit Software Escrow zu beleuchten.
Programm und Fax-Anmeldung
Im Herbst 2007 hat das Bundesjustizministerium (BMJ) den Diskussionsentwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung nebst Begründung vorgestellt. Die darin vorgesehene Neufassung der beiden Musterbelehrungen zum Widerrufs- und zum Rückgaberecht soll der Kritik der Instanzgerichte und weitgehend auch des Schrifttums Rechnung tragen. Der Diskussionsentwurf liegt derzeit den Ländern und den betroffenen Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden zur Stellungnahme bis zum 7.12.2007 vor.
Am 13.9.2007 hat die Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben auf Feststellung, dass § 9 a TKG zahlreiche Vorschriften des gemeinschaftsrechtlichen Rechtsrahmens über die elektronischen Kommunikationsnetze vom 7.3.2002 verletzt, weil er die darin vorgesehenen Regelungen der Marktregulierung umgehe und den Ermessensspielraum der Bundesnetzagentur (BNetzA) unzulässig einschränke.
Am 17.9.2007 hat das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften sein Urteil in der Rechtssache T-201/04 Microsoft Corp. v. Commission of the European Communities verkündet.