Am 22.12.2011 wurde das Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen im Bundesgesetzblatt verkündet.
Am 15.11.2011 hat der Rat die Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie verabschiedet. Zuvor hatte im Oktober das Europäische Parlament der Richtlinie zugestimmt.
Am 16.12.2010 hat der nordrhein-westfälische Landtag beschlossen,dass dieser Staatsvertrag vorerst nicht mehr rechtskräftig wird, denn er hat seine Zustimmung zu diesem Staatsvertrag endgültig verweigert.