BMJ: Bestandsaufnahme für 3. Korb der Urheberrechtsreform
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) untersucht seit Mitte Februar 2009 mittels einer Anhörung von Interessenverbänden die Notwendigkeit einer erneuten Modifikation des Urheberrechts im Rahmen eines „Dritten Korbs“.
Vorausgegangen waren entsprechende Entschließungsanträgen des Bundestages (BT-Drs. 16/5939) und des Bundesrates (BR-Drs.582/07) im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum „Zweiten Korb“; auch sollen Fragen des unlängst veröffentlichten Grünbuchs der Europäischen Kommission (vgl. CR 2008, R98 f.) sowie der Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“ (vgl. CR 2008, R14) in der Diskussion Berücksichtigung finden. Konkret wirft das BMJ u.a. die Frage nach der Notwendigkeit einer Regelung für folgende Themenbereiche in einem Schreiben an Interessenverbände auf:
- Begrenzung der Privatkopie auf Kopien nur vom Original
- Verbot der Herstellung einer Privatkopie durch Dritte
- Gesetzliches Verbot sogenannter intelligenter Aufnahmesoftware
- Zweitverwertungsrechte für Urheber von wissenschaftlichen Beiträgen (Open Access)
- Überprüfung der bestehenden Regelungen der Kabelweitersendung (§ 20b UrhG)
- Prüfung einer Regelung des Handels mit gebrauchter Software
- Prüfung hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit von Filmurhebern bei unbekannten Nutzungsarten
- Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 52b UrhG auf „sonstige Bildungseinrichtungen“
- Aufhebung des Verbots eines elektronischen Kopienversands durch Bibliotheken
- Auswirkungen der neu eingeführten Bereichsausnahme für Schulbücher bei der Schrankenregelungen des § 53 Abs. 3 UrhG
- Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken im öffentlichen Raum (§ 59 UrhG)
- Öffentliche Wiedergabe - Revision des Wortlauts des § 52 UrhG
- Hinterlegungspflicht bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen
- Regelungsmöglichkeiten für verwaiste Werke
Damit finden neben einigen bereits während des Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Korb stark umstrittenen Themenbereichen (so insbes. die Reichweite der Schrankenregelungen sowie Open Access) auch eine Reihe neuer Fragestellungen (so inbes. die Frage nach der Nutzungsmöglichkeit von verwaisten Werken) Berücksichtigung.
Gilt es auch vor dem Hintergrund der ausstehenden Bundestagswahl im September 2009 als ausgeschlossen, dass es zu einer baldigen gesetzgeberischen Initiative kommt, so bleibt die weitere Entwicklung doch mit Spannung abzuwarten. Interessierte Kreise sind hierbei ausdrücklich aufgerufen, sich an der ausstehenden Diskussion zu beteiligen und den Fragekatalog gegebenenfalls zu erweitern.
Jörn Heckmann, Göttingen