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Förderung von E-Government, E-Business und Bürgerportalen

 Am 1.7.2009 hat die Regierungsfraktion einen Antrag auf "Förderung von Vertrauen, Sicherheit und Datenschutz in E-Government und E-Business" in den Bundestag eingebracht. Ziel des Antrags ist es, die Unterstützung des Bundestages für das Projekt DE-Mail und die vorgesehene Pilotierung in Friedrichshafen auch für die kommende Legislaturperiode zu sichern, und listet insoweit zahlreiche Gestaltungskriterien auf, die auch den elektronischen Identitätsnachweis erfassen.

Am 4.2.2009 hatte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Ziel des vom Bundesministerium des Innern vorgelegten, vom Bundestag aber in erster Lesung abgelehnten Gesetzentwurfs  war es, ab 2010 Nachrichten und Dokumente per „De-Mail“ in Deutschland rechtssicher, zuverlässig und vor Spam geschützt online versenden zu können.

Ab 2010 sollte die Kommunikation im Internet mit De-Mail so einfach werden wie E-Mail und so sicher wie die Papierpost. Der Gesetzentwurf zu Bürgerportalen sollte den erforderlichen Rechtsrahmen für den sicheren Versand durch private Anbieter schaffen:

  • Die Infrastruktur „De-Mail“ sollte den Komfort der E-Mail mit Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit auf einem definiertem Sicherheits- und Datenschutzniveau verbinden. De-Mail wäre von akkreditierten, staatlich geprüften Providern aus der Wirtschaft angeboten worden.
      
  • Akkreditierungsverfahren: Bei der Prüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik  musste ein Unternehmen strenge Auflagen in den Bereichen IT-Sicherheit und Datenschutz  erfüllen und die technische Zusammenarbeit mit den De-Mail-Diensten anderer Anbieter nachweisen.
      
  • De-Mail-Postfach: Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Behörden und sonstige Institutionen hätten dann bei einem akkreditierten Anbieter ihrer Wahl ein De-Mail-Postfach eröffnen können. Hierfür wäre eine sichere Identifizierung z.B. durch Vorlage eines Personalausweises erforderlich gewesen – ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos. Damit sind die Kommunikationspartner eindeutig nachvollziehbar.
      
  • Integrität und Vertraulichkeit: Der Versand von De-Mails sollte über gesicherte Kommunikationskanäle erfolgen, die Nachrichten wären vor Mitlesen und Veränderungen geschützt. Auf Wunsch hätte der Absender eine beweiskräftige Bestätigung über den Zugang der De-Mail beim Empfänger erhalten.

Antrag auf "Förderung von Vertrauen, Sicherheit und Datenschutz in E-Government und E-Business" (BT-Ds. 16/13618) der Fraktionen CDU/CSU und SPD v. 1.7.2009

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 4.2.2009

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften in der Fassung der Bundesrat Drucksache 174/09 v. 20.2.2009

Ausführlich zum Projekt Bürgerportale unter: http://www.buergerportale.de/

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