Bundestag: Gesetzentwurf für IT-Grundrechte
Am 18.6.2008 hat die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt. Ziel der darin vorgesehenen Grundgesetzänderungen ist, die durch die Rechsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgestalteten neuen Grundrechtspositionen widerspruchsfrei in die bestehende Grundrechtsordnung einzufügen.
Über das "informationellen Selbstbestimmungsrecht" und das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" hinaus geht dabei auch um eine Verankerung klarer Gewährleistungen für den Datenschutz und um eine Absicherung des freien Zugangs zu öffentlichen Informationen in staatlichen Informationssammlungen. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, grundrechtliche Gewährleistungen
- auf Selbstbestimmung über persönliche Daten (Art. 2 a GG-E),
- Informationsfreiheit (Art. 5 a GG-E) und
- über den Schutz informationstechnischer Systeme (Art. 13 a GG-E)
zu verankern. Dabei wird auch der absolute Schutz des Kerzbereichs privater Lebensgestaltung im Wortlaut des Grundgesetzes abgesichert, da dieser Bereich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerade für den Zugriff auf privateste Daten besondere Bedeutung gewonnen hat.
"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des GG (Art. 2a, 5a, 13a, 19)" des Bündnis 90/ Die Grünen vom 18.6.2008