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Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten

Am 23.5.2008 hat der Bundesrat durch Verzicht auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums gebilligt. Damit steht nur noch die Ausfertigung und Verkündung durch den Bundespräsidenten vor dem Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes.

Mit dem neuen Gesetz werden die Vorgaben der Durchsetzungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Wesentliche Neuerung ist die Einführung eines Auskunftsanspruchs gegen Dritte - insbesondere Internet-Service-Provider -, den Rechteinhaber geltend machen können, um so Informationen über Rechtsverletzer, z. B. im Internet-Umfeld, zu erhalten und diese besser verfolgen zu können.

Beschluss der 79. Konferenz der Justizminister der Länder vom 11.-12.6.2008

Verzicht des Bundesrats auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses vom 23.5.2008

Empfehlungen der Ausschüsse des Bundestags vom 8.5.2008

Beschluss des Bundestages vom 11.4.2008

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