BITKOM: Leitfaden zum Ungang mit dem Hackerparagraphen
Ab wann machen sich Nutzer strafbar, die Computerprogramme zum Aufspüren von Sicherheitslücken verwenden? Der BITKOM hat zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden erstellt.
Der Leitfaden gibt IT-Sicherheitsexperten Hinweise für den Umgang mit den entsprechenden Programmen. Personen, die eine eventuelle Strafbarkeit bewerten – also Ermittler, Gutachter, Staatsanwälte, Verteidiger und Richter –, erhalten einen detaillierten Überblick über die Funktionen und Einsatzgebiete von Software, die im Rahmen der IT-Sicherheit eingesetzt wird.
Praktischer Leitfaden für die Bewertung von Software im Hinblick auf den § 202c StGB des BITKOM
Mehr Infos auf der Website des BITKOM